Hallo liebe Community,
Ich habe von einem Arbeitgeber den Kfz-Sachbezug in einem Betrag mitgeteilt bekommen (Privatnutzung und Fahrten Wohnung-erste Tätigkeitsst.).
Diesen Betrag habe ich in den Stammdaten bei Entlohnung erfasst (Lodas)
Nun soll ich den Arbeitnehmer zum 10.07. Anmelden und den Kfz -Sachbezug anteilig kürzen. Der Arbeitgeber ist der festen Überzeugung, dass man den Betrag kürzen muss, da der AN den PKW ja erst ab dem 10.07. Nutzen kann.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob man den Kfz Sachbezug kürzen darf.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank.
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Hallo Herr Hecker,
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich werde mir die Unterlagen anfordern und über den Assistenten erfassen. Dann bin ich auf der sicheren Seite.
Viele Grüße.