Hallo Zusammen,
wie verhält es sich, wenn eine Pfändung im Monat 8.17 angelegt wird mit Zustelldatum 01.08.2017 und erstmalige Abrechnung 8.2017. Greift dann bei einer NB (Mehrarbeit pfändbar zu 1/2) rückwirkend bereits der Monat Juli, da die Auszahlung in 8.2017 erfolgt?
Viele Grüße
U. Scheck
Hallo Frau Schreck,
die Pfändung würde erst in 8.2017 Berücksichtigung finden, da für 7.2017 noch keine Daten vorliegen. Bei einer NB würde die entsprechenden Stammdaten für 7.2017 fehlen.
Viele Grüße
Andreas Horst