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Lodas: Greift Pfändung auf Nachberechnung Vormonat

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letzte Antwort am 02.08.2017 07:34:05 von a_horst
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ulis
Aufsteiger
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Hallo Zusammen,

wie verhält es sich, wenn eine Pfändung im Monat 8.17 angelegt wird mit Zustelldatum 01.08.2017 und erstmalige Abrechnung 8.2017. Greift dann bei einer NB (Mehrarbeit pfändbar zu 1/2) rückwirkend bereits der Monat Juli, da die Auszahlung in 8.2017 erfolgt?

Viele Grüße

U. Scheck

a_horst
Einsteiger
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Nachricht 2 von 2
135 Mal angesehen

Hallo Frau Schreck,

die Pfändung würde erst in 8.2017 Berücksichtigung finden, da für 7.2017 noch keine Daten vorliegen. Bei einer NB würde die entsprechenden  Stammdaten für 7.2017 fehlen.

Viele Grüße

Andreas Horst

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letzte Antwort am 02.08.2017 07:34:05 von a_horst
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