Hallo Community,
ein Vollzeit-AN läßt sich zur Pflege eines Angehörigen für das 1. Halbjahr freistellen. Eingabe Fehlzeiten: Von/bis Pflegezeit mit vollständiger Freistellung.
Er wird jedoch für diese Zeit eine geringfügige Beschäftigung (ca. € 400,00) ausüben.
Frage: Für den Minijob lege ich eine neue Mitarbeiternummer an, oder?
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Hallo Frau Schreck,
ich stimme Ihnen mit der neuen Mitarbeiternummer zu. So halte ich es auch mit Arbeitnehmern, die während der Elternzeit einen Minijob ausüben.
Schöne Grüße
Kerstin Blas
Und wenn es sich nur um eine reguläre Verkürzung der AZ auf 15 h handelt, der MA dadurch aber immer noch oberhalb der Midijobgrenze ist? Quasi Teilzeit in der Pflegezeit weiterarbeitet?
Leider werde ich aus den Dokumenten für Lodas nicht schlau.