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Lodas: Gehalt doppelt, Überweisungen ändern

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letzte Antwort am 18.01.2018 08:36:16 von birgitkurewitz
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melanchen
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Hallo liebe Community,

ich bin in Sachen Lodas noch ein blutiger Anfänger.

Ich habe am Freitag Abrechnungen erstellt, aber noch nicht raus geschickt. Das wollte ich heute machen, habe es zeitlich aber nicht geschafft. Nun kam noch eine Änderung (ein Mitarbeiter bekommt VWL). Ich habe eine Wiederabrechnung erstellt. Ich gehe jetzt davon aus, dass ich den einen Arbeitnehmer nun doppelt abgerechnet habe. Ist das richtig?

Am meisten mache ich mir jetzt wegen den Lohnüberweisungen Gedanken. Bekomme ich die Datei morgen nochmal geändert oder korrigiert? Die Bank hat den Begleitzettel noch nicht bekommen und auch der Mandant hat noch nichts erhalten.

Vielen Dank im voraus für die Hilfe. (Vielleicht kann mich ja schonmal jemand beruhigen, dass der Fehler morgen noch behoben werden kann)

björn
Experte
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Guten Morgen,

wenn Sie die Wiederholungsabrechnung für alle Mitarbeiter gemacht haben brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen, dass der Mitarbeiter etwas doppelt bekommt, da bei dieser Variante die alte Abrechnung komplett ersetzt wird.

Haben Sie hingegen nur für den einen Mitarbeiter eine Wiederholungsabrechnung gemacht, dann hätten Sie vorher einen Nettoabzug in Höhe des Auszahlungsbetrages eintragen müssen, da der Mitarbeiter in diesem Fall doppelt Gehalt bekommen würden. Da in diesem Fall der ursprüngliche Zahlungsträger und Begleitzettel nicht ersetzt wird, sondern zusätzlich erstellt wurde. Wenn Sie dies gemacht haben können Sie es heute noch korrigieren.

Gut ist es dass noch keine Auswertungen an den Mandanten raus gingen.

Ich hoffe dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Niggemann

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Ob eine Zahlung bei einer Wiederabrechnung ersetzt wird, hängt vom Weitergabetermin der Erstabrechnung ab. Der Weitergabetermin ist der Termin, an dem DATEV die Zahlungen an die Bank übermittelt.

Wiederabrechnung vor dem Weitergabetermin:
- Wiederabrechnung einzelne PNR ODER Wiederabrechnung komplett:
Der Datensatz wird für alle Arbeitnehmer neu erstellt. Nur dieser neue Datensatz geht an die Bank. Die Übermittlung der Zahlungsdatei aus der Erstabrechnung ist damit hinfällig und wird nicht an die Bank weitergegeben.

Wiederabrechnung nach dem Weitergabetermin:
- Wiederabrechnung einzelne PNR:
Es wird ein neuer Datensatz nur für den einen Arbeitnehmer erstellt. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall in der alten und in der neuen Zahlungsdatei enthalten.
- Wiederabrechnung komplett:
Es wird ein neuer Datensatz für alle Arbeitnehmer erstellt und übermittelt. Auch die alte Zahlungsdatei aus der Erstabrechnung liegt dem Kreditinstitut vor.

Grundsätzlich gilt: Es wird nur die Zahlung von der Bank ausgeführt, für die ein Begleitzettel vorliegt.

Somit ist es nicht entscheidend, ob eine Einzelwiederholung oder Wiederabrechnung komplett geschickt wurde, sondern wann der Weitergabetermin an die Bank ist.

Mit freundlichen Grüßen

Verena Heinlein
Personalwirtschaft
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Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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birgitkurewitz
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Hallo Miteinander,

ist das noch so, dass bei Wiederabrechnung komplett vor dem Weitergabetermin  nur die Zahlungsdateien der Wiederabrechnung an die Bank übermittelt werden?

Gilt das auch für Lohn und Gehalt?

Gruß

Birgit Kurewitz

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Kurewitz,

ja, es ist noch so, dass für LODAS immer der aktuellste Zahlungsträger an die Bank weitergegeben wird. Für Lohn und Gehalt ist dies genauso.

Im Dokument

1070713 - Ausführungstermine für Zahlungen festlegen: Anleitung für Lohn und Gehalt finden Sie einige Beispiele hierzu, z.B. 6.3.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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birgitkurewitz
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Danke für die Ausführungen, Frau Schauer,

hier wird mit Lohn und Gehalt abgerechnet:

in meinem Fall wurde die Lohnabrechnung am 19.12.2017 erstellt.

1. Wiederholung am 19.12.2017.

2. Wiederholung am 21.12.2017.

Auf allen Begleitzetteln steht, dass der Sammelüberweisungsauftrag ab dem 29.12.2017 zur Verfügung steht.

Ausführungstermin ist der 02.01.2018.

Es wurden alle Überweisungsaufträge an die Bank übermittelt, die der Ersten Abrechnung und beider Wiederholungen. Leider war die Bank nicht in der Lage, nur die Überweisungen der eingereichten Begleitzettel auszuführen und die anderen einfach stehen zu lassen. Jedoch konnte durch ein Telefonat des Mandanten mit der Bank die Sache bereinigt werden. Eigentlich dachte ich, dass hier nur die Zahlungsaufträge der letzten Wiederholung bereitgestellt werden.

Gruß Birgit Kurewitz

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Kurewitz,

es werden alle aus Lohn und Gehalt an das Rechenzentrum gesendeten SEPA-Überweisungen, welche mit dem Übermittlungsweg „Übermittlung SEPA-Überweisung ins RZ mit Freigabe über Begleitzettel/Bankportal" erstellt wurden, am entsprechenden Weitergabetermin an die Bank übermittelt.

Die Bank darf nur Zahlungsaufträge ausführen, wenn der dazugehörige unterschriebene Begleitzettel an die Bank weitergeleitet wurde.

Daten für die kein unterschriebener Begleitzettel vorgelegt wurde, werden ggf. von der Bank gelöscht. Von DATEV werden alle gesendeten Zahlungsaufträge an die Bank weitergeleitet. Gemäß der Richtlinie der Deutschen Kreditwirtschaft müssen die Daten 14 Kalendertage ab Anlieferung vorgehalten werden.

Momentan gibt es bei der Abrechnung mit Lohn und Gehalt keine Möglichkeit ursprünglich an das RZ übermittelte Zahlungsaufträge durch aktuellere Zahlungsaufträge zu überschreiben, solange sie noch nicht an die Bank am jeweiligen Weitergabetermin übermittelt wurden. Dies haben wir bereits als Wunsch an unsere Kolleginnen und Kollegen weitergegeben.

Viele Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
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heckerlein
Fachmann
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birgitkurewitz
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Hallo Mike Hecker,

danke für die Info, habe es ausprobiert und nicht geschafft. Ich werde mich nochmal damit befassen, wenn ich mehr Zeit dafür habe. Der Januar gestaltet sich gerade ziemlich kurz, nachdem ich die ganze nächste Woche außer Haus bin.

Gruß Birgit Kurewitz

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letzte Antwort am 18.01.2018 08:36:16 von birgitkurewitz
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