Hallo Commuity,
ich habe ein Problem mit der Abrechnung eines Mitarbeiters (Minijob) bei einem Versorgungswerk.
Der Mitarbeiter ist innerhalb des Monats in ein Versorgungswerk gewechselt.
Mit der Abrechnung des Teilmonats ergibt sich das Problem.
Die Schlüsselung des Mitarbeiters habe ich entsprechend dem Dok. - Nr. 1070573 durchgeführt.
Für den Teilmonat rechnet er nicht das Versorgungswerk ab.
Wer kann mir weiterhelfen?
Muss ich etwas besonderes beachten?
Mit freundlichen Grüßen
H. Marx
Hallo,
habe diesen Fall bislang nicht gehabt. Falls Lodas dafür keine Lösung vorgesehen hat, hilft m.E. nur eine Neuanlage des Mitarbeiters unter neuer Personalnummer. Den Wechsel zum Versorgungswerk dann über Ein- bzw. Austrittsdatum erfassen.
mfG
Also ich hatte einen Wechsel ins Rechtsanwalts-Versorgungswerk im laufenden Monat.
Das Datum kann man im LODAS in der Registerkarte Versorgungswerk im Feld "Datum des Wechsels in ein Versorgungswerk während eines Monats (TT.MM.JJJJ)" eintragen. Und LODAS rechnete alles korrekt ab.
Ob das allerdings bei einem Mini-Jobber funktioniert, das weiß ich nicht.
Mini-Jobber sind doch eigentlich zwingend bei der Bundesknappschaft und der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge.
Hat der Arbeitnehmer denn von der Bundesknappschaft eine Befreiung von der gesetzlichen RV-Pflicht erhalten? Dieser Befreiungsbescheid von der gesetzlichen RV-Pflicht ist meines Wissens Voraussetzung für den Wechsel in ein Versorgungswerk.
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Hallo Herr Marx,
gerne möchte wir Ihnen weiterhelfen. Hierfür benötigen wir jedoch weitere Informationen.
Bitte wenden Sie sich über einen anderen Servicekanal an uns, damit wir Ihren Sachverhalt genauer prüfen können.
Freundliche Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG