Hallo Community,
ein AN hat ein Firmenfahrzeug ab Januar 24 bekommen, aber nicht abgerechnet (war noch unklar, keine Freigabe von der Geschäftsleitung bekommen).
Im Dezember wurde das Fahrzeug für den AN angelegt und eine Nachberechnung ab Januar 24-November 24 mit der Dezember-Abrechnung getätigt.
Jetzt will die Sozialversicherung (29.01.25) ca. 12.000,- € von 1/24 bis 1/25.
Es ist ein normales Pkw mit BLP 65 T. 1% Versteuerung
Meine Frage kann das sein, oder ist hier irgendwo ein Fehler?
Wir haben keine weiteren AN, die sozialversicherungspflichtig sind. Dieser Beitrag betrifft nur ihn. Mir scheint es sehr hoch. Ich muss es jetzt überprüfen, wo der Fehler steckt.
Gibt es hier Leute, die zu diesem Thema Erfahrung gemacht haben?
Kann es sich hier um einen Beitragsschätzer handeln?
Die Nachberechnung aus Dezember 24 wird dann, falls nicht eingegriffen wird, als Schätzgrundlage für den Januar 25 herangezogen.
Ja, wird geschätzt.
Dann einmal die Details zum Schätznachweis anschauen, ob das tatsächlich so ist, wie von mir vermutet (komplette Beträge aus der Nachberechnung 01-11/24 in Schätz-BNW 01/25 enthalten).
Falls dem so ist, würde ich pragmatisch vorgehen und mit der KK sprechen, ob ihr das durch einen korrekten / neu geschätzten BNW für Januar 2025 wieder heilen könnt.
Im allerschlimmsten Fall wird das ja durch ein Beitragsguthaben mit der Februar-Schätzung wieder gerade gezogen, aber gegenüber dem Mandanten ist so etwas nur schwer zu verkaufen ("Zahl erstmal 12.000,- Euro, bekommst in vier Wochen 10.000,- Euro erstattet"), würde ich also vermeiden wollen.