Hallo Community,
ich habe eine Frage und hoffe ich könnt mir helfen...
Ein Mandant hat eine Aushilfe angestellt.
Es gibt Monate in denen sie nichts verdient. In diesen Fällen erfasse ich eine Unbezahlte Fehlzeit und rufe den Lohn ab, dass die KK den Beitrag nicht schätzt.
Die SV-Meldung "Abmeldung nach Unterbrechung"wurde für einen Zeitraum bis einschließlich 31.07.2016 erstellt.
Zum 01.10.2016 habe ich eine Anmeldung wegen sonstiger Gründe vorliegen. Die Aushilfe hat im Oktober was verdient.
Im November und Dezember 2016 hat die Aushilfe wieder nicht gearbeitet und ich habe, wie oben beschrieben, unbezahlte Fehlzeiten erfasst und den Lohn abgerufen.
Erstelle ich nun einen Holauftrag für Dezember 2016, bekomme ich den Hinweis, dass im Rechenzentrum keine Auswertungen für Dezember 2016 bereitstehen.
Ich frage mich wieso?
Wieso erhalte ich nicht noch einmal eine Abmeldung wegen Unterbrechung länger als einen Monat? Und wieso erhalte ich kein Lohnkonto?
Für November 2016 liegen mir Auswertungen wie der Beitragsnachweis mit 0,00 € oder Lohnjournal mit 0 vor.
Den Lohn für Januar 2017 habe ich bereits abgerufen. Die Aushilfe hat auch in diesem Monat nicht gearbeitet.
Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe und Antworten.
Viele Grüße,
aneui
Hallo aneui,
also, wenn Ihre Aushilfe länger als einen Zeitmonat eine Fehlzeit hat, wird diese von der SV mit dem Abgabegrund 34 abgemeldet.
Ich vermute, dass Ihre Dezemberauswertungen nicht rechtzeitig aus dem Rechenzentrum geholt wurden. Diese stehen nur 10 Tage bereit.
Sie können diese im LODAS über die Mandantendaten | temp. Auswertungssteuerung | Fachabruf Mandant nochmal abrufen.
Viele Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Dank für den Hinweis! Werde ich ausprobieren!
Grüße