Hallo Zusammen,
eine AN hat Elternzeit für 2 Jahre beantragt. Nun will sie nach Ablauf des 1. Jahres für 1,5 Monate wieder voll arbeiten und dann bis zur Beendigung des 2. Elternzeit-Jahres in Teilzeit (30 Std./Woche) kommen.
Geht diese Konstellation überhaupt oder fällt sie nicht nach Aufnahme der Vollzeitbeschäftigung aus der Elternzeit raus?
Viele Grüße
U. Scheck
Hallo Frau Scheck,
die Elternzeit kann flexibel beansprucht werden.
Allerdings liegt keine Elternzeit vor, wenn eine Beschäftigung von über 30 Wochenstunden durchgeführt wird. Entsprechend gibt es dann auch kein Elterngeld.
Beste Grüße,
Jens Mildner