Hallo Community,
ein Arbeitnehmer war sowohl im September als auch im November wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig. Den Oktober hat er vollständig gearbeitet.
Ende November bekommt er nun Krankengeld.
Wir stellen uns die Frage, welches Datum ich eingeben muss bei "Beginn Arbeitsunfähigkeit". Der AU-Beginn im September, dann wird der Lohn aus August bescheinigt oder AU-Beginn im November, dann greift der Lohn auf den Oktober. (Im Oktober gab es eine Gehaltserhöhung, so daß die Beträge sich unterscheiden.)
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Hallo Frau Scheck,
richtig, die Zeiträume vor der Unterbrechung und das bescheinigte Entgelt richtet sich nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Sie können in LODAS über Mitarbeiter die Vorerkrankungszeiten abrufen. Die Krankenkasse meldet Ihnen dann die notwendigen Daten zurück, sofern die Erkrankungen zusammen gehören. Alternativ können Sie den tatsächlichen Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Zweifel bei der Krankenkasse erfragen.
Hallo,
bitte den Beginn der aktuellen AU erfassen und wenn die KK zurückmeldet, dass es anrechnungsfähige Vorerkrankungen gibt, entsprechend des Ende der aktuellen AU erfassen. So hat es uns mal eine KK gesagt.
Viele Grüße
Greese
Hallo,
die Vorerkrankungen wurden seitens der KK bestätigt. Mir geht es darum, ob der August-Lohn (Monat vor 1. AU-Zeitraum) bescheinigt werden muss oder der Oktober (Monat vor 2. AU-Zeitraum).
Viele Grüße
Ulrike Scheck
na, durch die Erfassung der aktuellen AU, mit dem "früheren Ende der LFZ" wird doch automatisch der entsprechende Monat bescheinigt.
Zitat zur Erstellung von EEL:
Angaben über das Arbeitsentgelt können der Abrechnung der Arbeitsentgelte entnommen werden, die bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgeschlossen war.
Ist der letzte Entgeltabrechnungszeitraum zwar zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnet, aber noch nicht abgelaufen, so ist der vorherige Entgeltabrechnungszeitraum maßgebend.
Hallo,
wenn ich den Krankengeldbezug erfasse, geht rechts nebendran ein Kästchen auf, bei dem ich händisch erfassen muss "Beginn Arbeitsunfähigkeit". Dieses Datum steuert dann, ob der August- oder der November-Lohn bescheinigt wird. Da die Krankheit nicht zusammenhängend war, weiß ich nicht, ob ich den Beginn der 1. AU oder der Beginn der 2. AU (dazwischen hat der AN längere Zeit gearbeitet gearbeitet) nehmen muss.
Viele Grüße
Ulrike Scheck
da das Datum der jüngsten AU eintragen.
Danke, das wollte ich lesen.