Guten Tag!
Ich möchte bei einem neuen Mitarbeiter eine Direktversicherung anlegen. Habe im Assistenten die automatischen Haken (Steuerfreiheit Direktversicherung u.a.) belassen.
Bei Probeabrechnung erscheint dann im Bruttoteil die LA 921 mit FFN und Abzug LA 924 mit SEN. Im Nettoteil wird der Abzug aufgeführt.
1. Frage: Laut meinem Steuerberater müsste die LA 923 mit SFN erscheinen? Also bei Steuer = sonstiger Bezug. Kann das sein?
2. Frage: Bei uns als Arbeitgeber wird der monatliche Beitrag (= 1/12 des 13. Gehalts) zur Direktversicherung eingezogen. Ich würde die AV aber im Juni mit dem Halbjahresbetrag (=Urlaubsgeld) und Dezember mit der weiteren Hälfte (= Weihnachtsgeld) beim Mitarbeiter einmalig verrechnen. Ist dies ok?
Für eine Antwort bedanke ich mich bereits jetzt.
Hallo,
wenn Sie die Direktversicherung steuerfrei abrechnen möchten, wird die Lohnart im Bruttoteil mit FFN ausgewiesen. Erst nach dem Überschreiten der Freigrenzen sind andere Lohnarten zu verwenden.
Die Grenzen werden im Rechenzentrum überwacht und nach Ihren Eingaben im Programm abgerechnet.
Wie Sie die Direktversicherung abrechnen, sollte mit den Arbeitnehmern abgestimmt sein. Ein Verzicht auf einen Teil des Urlaubsgeldes und des Weihnachtsgeldes ist programmtechnisch möglich.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG