Hallo zusammen,
ein MA hat eine rückwirkende Gehaltserhöhung erhalten, die wir im System auch hinterlegt haben.
Nun wurde eine alte bereits versandte Bescheinigung "Entgeltersatzleistung KV Krankengeld" bei den Proben mit den neuen Werten ausgegeben.
Wird die dann auch übermittelt wenn der Lohn an das RZ geschickt wird?
Das wollen wir nicht weil die Erhöhung erst jetzt feststeht.
Mit dem Button "Zeiträume und Beträge für EEL festschreiben unter Fehlzeiten/ Lasche Arbeitsentgelt hat sie sich nicht unterdrücken lassen.
(Bei Kinderpflege mit Krankengeld funktioniert es prima.)
Gruß und Danke
N.Troike
Hallo Frau Troike,
der Haken „Zeiträume und Beträge festschreiben" ist für Ihren Fall gedacht. Wenn Sie diesen setzen, sollten sich die Zeiträume und Beträge der EEL-Bescheinigung nicht ändern.
Wenn sich andere Angaben aus einer EEL-Meldung ändern, wie z. B. Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose, dann wird die alte EEL-Meldung dennoch storniert und neu erstellt, jedoch mit den festgeschriebenen Zeiträumen und Beträgen.
Gerne prüfen wir Ihren Sachverhalt. Bitte wenden Sie sich hierfür über einen anderen Servicekanal an uns.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG