Hallo,
ich habe einen Azubi Teilbeschäftigungsverbot mit ärtzlichem Attest (Schwanger) für Spätschichten bis Juli 2017. Die Ausbildungsvergütung wird hälftig geteilt, in Ausbildungsvergütung und Mutterschutzlohnbetrag. Im aktuellen Monat kommt nun noch 1 Woche Kinderpflege mit Krankengeld dazu, welche ich über die Fehlzeiten eingegeben habe. Das Beschäftigungsverbot habe ich im Mutterschutz hinterlegt. Nun habe ich ein Fehlerprotokoll bekommen "Die im Monat 03/2017 erfasste Fehlzeit wurde nicht verarbeitet, da sie sich mit einer anderen Fehlzeit überschneidet. Bitte korrigieren Sie Ihre Eingabe. Das im Monat 03/2017 erfasste Beschäftigungsverbot wurde nicht verarbeitet, da es außerhalb des Beschäftigungszeitraumes liegt bzw sich mit einer Fehlzeit überschneidet." Leider komme ich hier nicht weiter und einen Rückruf von der DATEV habe ich bisher auch nicht erhalten. Da der Azubi die Frühschichten arbeitet muss doch eine Eingabe Kind möglich sein?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
arbeiten Sie mit Lodas oder L+G? Ich denke Sie müssen das Beschäftigungsverbot in den Stammdaten unter Mutterschutz abändern (2 Zeiträume), damit hier keine Überschneidung mehr vorliegt.
Hallo,
ich arbeite mit Lodas und habe jetzt das Teilbeschäftigungsverbot vor den 1. Tag Kind krank beendet und nach den letzten Kind krank Tag wieder angelegt. Damit wird auch der Mutterschutzlohn LA 889 als Betrag (hinterlegt in Entlohnung) automatisch gekürzt und alle Meldungen werden erstellt.