Hallo Community,
ein AG hat mit einem Fitness-Studio einen Kooperationsvertrag geschlossen. Der AG zahlt € 70,00 pro AN. Davon sollen € 50,00 als Sachbezug abgerechnet werden und € 20,00 dem AN im Netto einbehalten werden. Weitere Sachbezüge beim AN gibt es nicht.
Wenn das Fitness-Studio keine Gesundheits-Zertifizierung durch die KK hat, geht das doch auch, oder?
Viele Grüße
Ulis
Hallo Ulis,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten. Bitte halten Sie Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse.
Hallo @ulis ,
zwar hatte ich den konkreten Sachverhalt bislang noch nicht, aber zumindest die Kolleginnen hier machen es genau so.
https://forum.lexware.de/threads/80923/
Eine Rückversicherung kann natürlich nicht schaden.
Gruß, vw
Hallo,
danke für den Hinweis. Hatten wir nun auch beschlossen, es so abzurechnen.
Viele Grüße
Ulis