Hallo Community,
ein AN ist in der privaten KV und hat ein mtl. Einkommen von € 4.950,00 x 12 = € 59.400,00. Überschreitet er damit die JAEG 2018 oder erst bei € 4.951,00 x 12?
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Im zugehörigen Paragraphen § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V lautet die Aussage "übersteigt", somit wäre die Grenze erst bei 59.400,01 EUR überschritten. Es sei denn, die Altregelung für bereits vor dem Jahr 2003 privat Versicherte würde greifen (mit niedrigerer JAE).
(1) Versicherungsfrei sind
1. Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt; Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben unberücksichtigt.
Hallo Herr Eichelmann,
danke für die schnelle Hilfe.
Viele Grüße
Ulrike Scheck