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Lodas- Änderung Krankenkasse für AN nachträglich für 2019 möglich?

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letzte Antwort am 20.08.2021 13:11:11 von Verena_Heinlein
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KaWePü
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Hallo zusammen,

 

können die Daten zur Lohnabrechnung für 2019 nachträglich noch geändert werden?

 

Hintergrund:

AN hat die Krankenkasse Mitte 2019 gewechselt. Diese Mitteilung über die Änderung kam bis jetzt nicht bei uns im Steuerbüro an.

 

Die Krankenkasse hat den AG nunmehr über die fehlende Anmeldung sowie die fehlende Jahresmeldung informiert.

 

Kann das rückwirkend noch geändert werden? Und wenn ja, wie?

 

Hatte bislang noch nicht so einen Fall gehabt.

 

Über Hilfestellungen wäre ich dankbar.

 

VG

Thomas_Kahl
Meister
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Ja. 2019 geht noch. Und sogar recht einfach.

 

1.) In Lodas in den Monat des Wechsels zurückblättern.

2.) Sofern noch nicht vorhanden, Krankenkasse neu anlegen; Ansonsten gleich weiter mit 3.)

3.) Krankenkasse in den SV-Daten ändern


Fertig. Rest mach LODAS selbst.

MfG
T.Kahl
KaWePü
Beginner
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Super. Vielen Dank.

 

 

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TaT
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Hallo Thomas_Kahl,

 

ich habe auch das Problem mit der rückwirkenden Änderung Krankenkasse. Wenn ich in Lodas zurück gehe und im Jahr 2020 (August) eine neue KK anlege, wird das LODAS automatische Nachberechnung für alle zurückliegende Monate machen. Am ende sehe ich, dass alle Beiträge (Pension- und Arbeitslosenversicherung inklusive) werden als Storno an "alte" Krankenkasse gemeldet und für die gesamte Zeitraum von 08/2020 bis 08/2021 werden die Beträge KV, PV, RV, AV und Umlagen sofort fällig und gemeldet an "neue" Krankenkasse. Ich mache mich Gedanken; wie funktioniert es dann mit RV und AV genau? Diese wurden schon an die zuständige Träger abgeführt... Und die KV- PV-Beiträge werden "zu spät" an die "neue" KK gemeldet/überwiesen....kommt es dabei nicht zum Säumnis/Verspätung ZSchlg?

 

Vielen dank im Voraus

 

Mit freundlichen Grüßen

 

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


mit der RV und AV läuft es genauso. Sobald rückwirkend eine neue Krankenkasse angelegt und dem Mitarbeiter zugeordnet wird, werden alle bereits abgeführten Beiträge storniert und im laufenden Abrechnungsmonat kumuliert an die neue Krankenkasse gemeldet. In wie weit in diesem Fall Säumnis- bzw. Verspätungszuschläge erhoben werden, kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Vielleicht kann Ihnen hierzu jemand aus der Community mit Praxiserfahrungen weiterhelfen? 

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 20.08.2021 13:11:11 von Verena_Heinlein
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