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LUG: #LN12187 Geringfügig Beschäftigte Entgelt übersteigt Grenzbetrag - keine Jahresmeldung erzeugt

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letzte Antwort am 07.12.2021 10:36:45 von Gökhan_Aras
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Wohlgemuth
Einsteiger
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Hallo in die Runde,

 

wir haben ein Problem in LUG.

 

Ein Minijobbler hat in 2020 aufgrund Corona 4 Monate mehr als 450 € verdient.

 

Dies war die Spezialregelung zum Hinzuverdient wg. Corona-Mehrbelastungen.

 

In LUG kommt seitdem jeden Monat folgender Fehler:

 

Fehler #LN12187
Das meldepflichtige Entgelt übersteigt im Meldezeitraum den zulässigen Grenzbetrag in Höhe von 24.750,00 Euro (geringfügig Beschäftigte). » Überprüfen Sie Ihre Eingaben.

 

 

Und was vor allen Dingen das Problem ist, es wurde keine Jahresmeldung DEÜV für 2020 vom Programm generiert.

 

Über die Datev-Hilfe keinerlei Fundstelle zu der Problematik gefunden.

 

Ich hoffe hier kann jemand eine Aussage dazu treffen.

 

Vielen Dank und Gruß

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
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Hallo,


die Grundlage für die Fehlermeldung #LN12187 - "Das meldepflichtige Entgelt übersteigt im Meldezeitraum den zulässigen Grenzbetrag in Höhe von XXX Euro (geringfügig Beschäftigte)." ist eine automatisierte Prüfung Lohn und Gehalt.


Für geringfügig beschäftigte Personen mit Personengruppenschlüssel "109" oder "209" gilt für Meldezeiträume ab dem 01.01.2015 bei einem Meldezeitraum von bis zu drei Monaten eine maximale Entgelthöhe bis zum dreifachen Betrag der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung des jeweiligen Rechtskreises.

Für jeden weiteren Tag ist die Grenze in Höhe von 15 Euro zu beachten.


Eine DEÜV-Meldung mit einem höheren Entgelt kann nicht gemeldet werden und würde von der Krankenkasse mit einer entsprechenden Fehlermeldung abgelehnt werden.


Dieser Sachverhalt kann daher nicht elektronisch gemeldet werden.


Setzen Sie sich bitte hierzu mit der Minijobzentrale in Verbindung.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 07.12.2021 10:36:45 von Gökhan_Aras
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