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LSt Anmeldung Jahr / Warum gesetzlicher Termin 10.2.23?

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letzte Antwort am 10.03.2023 10:42:41 von Gelöschter Nutzer
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Gelöschter Nutzer
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Warum wird bei einer LSt Anmeldung für das Jahr 2022 mit dem DÜ Formular LSt Anmeldung als gesetzlicher Termin der 10.2.23 statt dem 10.1.23 ausgewiesen? (wäre mir ja lieb, da ich zu spät dran bin)

 

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Und eine DMS Ablage geht vor oder direkt nach dem Senden auch nicht. Jetzt muss ich vermutlich wieder warten, ob mir das irgendwo angezeigt wird und ich dem Mandanten dann die Anmeldung zukommen lassen kann. Damit muss ich den Vorgang 2 x anfassen

 

Und in der RZ Kommunikation steht das Jahr 2023, obwohl die Anmeldung für 2022 war 😞     und was ist eine Cloud-Mappe? Ein Protokoll sehe ich hier auch nicht, obwohl die Übertragung erfolgt sein soll.

 

StB__0-1674055465612.png

 

Gelöschter Nutzer
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Heute morgen wollte ich das Programm  DÜ Formular LSt Anmeldung aufrufen, um zu sehen ob die Übertragung geklappt hat. In das Programm komme ich nur rein, indem ich eine neue LSt Anmeldung anlege (was ich ja gar nicht will). Jetzt kann ich mich über "Status" zum Protokoll durchhangeln. Ablage in der Dokumentenablage geht nicht, nur Speichern im Dateisystem oder Sofortdruck.

Und noch etwas: Der Suche des Programms im Arbeitsplatz geht nur mit der Eingabe "Lohnsteuer". "LSt" wird nicht erkannt. Aliasnamen für den Aufruf gibt es bei der Datev aber, wurde aber hier vergessen. Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung wird z.B. bei der Eingabe von LSt gefunden.

 

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

als gesetzlicher Termin wird immer der nächste Fälligkeitstermin angezeigt. Da der 10.1.23 bereits überschritten ist wird als nächster gesetzlicher Termin der 10.2. hinterlegt obwohl für 2022 der gesetzliche Termin der 10.1.23 wäre.
Die Cloud Mappe hat keinen Zusammenhang zum Tool DÜ Formular Lohnsteuer-Anmeldung.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Gelöschter Nutzer
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Hallo Herr Stein,

danke für Ihre Antwort. Aber was passiert jetzt? Wann wird die Beschriftung geändert? Da die Datev nicht prüft, was der gesetzliche Termin für die Übermittlung ist, darf dort nicht "Gesetzlicher Termin" stehen. Gemeint ist vermutlich "nächster Sammeltermin". Eine Genossenschaft der Steuerberater sollte das bitte schnell korrigieren.

Danke und Gruß

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letzte Antwort am 10.03.2023 10:42:41 von Gelöschter Nutzer
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