Hallo Community,
vielleicht hat ja jemand Erfahrung, bzw eine Idee.
Ein Mandant, Sitz in Österreich, keine Betriebsstätte in Deutschland, für diesen rechnen wir einen Lohn ab.
Der Mitarbeiter macht den Vertrieb in D, und fährt vielleicht 1x im Monat nach AT.
Bisher LSt Abzug vom Lohn, jetzt haben wir aber die Info bekommen, kein Lohnsteuerabzug, sondern nur ESt Vorauszahlungen, da für die Tage in AT dort Steuer fällig wäre.
Wie schlüssel ich den Mitarbeiter, dass keine LSt abgezogen wird?
Vielen Dank und Grüße
Claus Küpper
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Mit Steuerklasse 0 abrechnen, oder Lohnarten auswählen, die nicht steuerpflichtig sind.
In Deutschland dürfte SV-Pflicht bestehen, also dafür dann der "normale" Beitragsgruppenschlüssel.
Am Ende des Jahres sollte der AN dann eine Ausfertigung des Lohnkontos bekommen und eine schriftliche Bestätigung darüber, in welcher Höhe steuerpflichtiges Brutto empfangen wurde.
Da sich der AG in A befindet und keine Betriebsstätte in D hat, gilt er in D nicht als AG. Deswegen kann auch keine LSt-Anmeldung generiert werden (es sei denn, Lodas macht etwas anderes).
Vielen Dank.
Sie meinen die Lohnsteuerbescheinigung, nicht die Anmeldung?
Da hab ich noch was gefunden, unter Steuer - Sonstige Angaben, beim AN.
Kann man schlüsseln, Grenzgänger - steuerfrei, und da lässt sich DÜ für Grenzgänger anhaken.
Warum ich das vorher nicht gesehen habe... 🤔
1) Nein, ich meinte das LohnKONTO. Um den Rest kümmert sich im Allgemeinen der Steuerberater des Mitarbeiters.
2) Wenn der AN kein Grenzgänger ist, würden wir ihn auch nicht als solchen schlüsseln.