Hallo Community,
es fiel erst jetzt auf, dass bei einer Firma im Januar 2018 die Jahresmeldungen nicht als Auswertung zurückkamen. Nicht in Papier und nicht in die Rückübertragung. Für alle fehlenden Jahresmeldungen 2017 wurde der Januar 2018 abgerechnet, daran kann es nicht liegen. Im Januar 2017 kamen die Jahresmeldungen 2016 problemlos in die Auswertungen und seitdem habe ich nichts grundsätzliches in der Auswertungssteuerung geändert. Die Meldungen wurden aber übertragen und stehen auf dem DÜ-Meldeprotokoll 63.
Gleiches beim Austritt einer Angestellten im April. Ganz normal Austrittsdatum im laufenden Monat eingegeben, SV-Abmeldung steht auf # 63, aber keine Meldebescheinigung 65, auch nicht nach temporärem Abruf.
Dieses Problem tritt nur bei dieser einen Firma auf.Prüfung der MPD-Protokolle war ergebnislos.
Hat jemand eine Anregung?
Schöne Grüße und vielen Dank.
Kerstin Blas
Hallo Frau Blas,
ohne den Sachverhalt prüfen zu können, ist es schwer Ihnen eine Antwort zu geben.
Wie Sie mitgeteilt haben, haben Sie die Auswertung 63 erhalten, d.h. die Auswertung 65 ist somit auch erstellt worden.
Folgende Anregungen zur Prüfung habe ich für Sie:
1. Ist die Auswertung in Ihren Stammdaten unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Standardauswertungen angelegt?
2. Ist der temporäre Abruf korrekt vorgenommen worden?
Variante 1 – Temp. Abruf ohne Zeitraumangaben
Variante 2 – Temp. Abruf mit Zeitraumangaben
Sollten Ihnen die Anregungen keinen Erfolg bringen, wenden Sie sich gerne über einen anderen Weg an uns, damit wir Ihren Sachverhalt klären können.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG