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LODAS, keine Jahresmeldungen in Rückübertragung

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letzte Antwort am 22.06.2018 09:24:37 von Monique_Müller
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blas
Einsteiger
Offline Online
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Hallo Community,

es fiel erst jetzt auf, dass bei einer Firma im Januar 2018 die Jahresmeldungen nicht als Auswertung zurückkamen. Nicht in Papier und nicht in die Rückübertragung. Für alle fehlenden Jahresmeldungen 2017 wurde der Januar 2018 abgerechnet, daran kann es nicht liegen. Im Januar 2017 kamen die Jahresmeldungen 2016 problemlos in die Auswertungen und seitdem habe ich nichts grundsätzliches in der Auswertungssteuerung geändert. Die Meldungen wurden aber übertragen und stehen auf dem DÜ-Meldeprotokoll 63.

Gleiches beim Austritt einer Angestellten im April. Ganz normal Austrittsdatum im laufenden Monat eingegeben, SV-Abmeldung steht auf # 63, aber keine Meldebescheinigung 65, auch nicht nach temporärem Abruf.

Dieses Problem tritt nur bei dieser einen Firma auf.Prüfung der MPD-Protokolle war ergebnislos.

Hat jemand eine Anregung?

Schöne Grüße und vielen Dank.

Kerstin Blas

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
298 Mal angesehen

Hallo Frau Blas,

ohne den Sachverhalt prüfen zu können, ist es schwer Ihnen eine Antwort zu geben.
Wie Sie mitgeteilt haben, haben Sie die Auswertung 63 erhalten, d.h. die Auswertung 65 ist somit auch erstellt worden.

Folgende Anregungen zur Prüfung habe ich für Sie:
1. Ist die Auswertung in Ihren Stammdaten unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Standardauswertungen angelegt?


2. Ist der temporäre Abruf korrekt vorgenommen worden?

Variante 1 – Temp. Abruf ohne Zeitraumangaben

  • Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Auswertungsabruf Mandant: Auswertung 65 / Ausgabefach: Rückübertragung aus RZ / Termin: AB
    Die zusätzlichen Spalten können frei bleiben. Resultat: Sie erhalten dann für alle Personalnummern, die jeweils zuletzt erstellte DEÜV-Meldung.

Variante 2 – Temp. Abruf mit Zeitraumangaben

  • Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Auswertungsabruf Mandant: Auswertung 65 / Ausgabefach: Rückübertragung aus RZ / Termin: AB / Datum von: 01/2018 bis 01/2018
    Voraussetzung: Die Auswertung 63 ist im Januar 2018 erstellt worden.
    Resultat: Sie erhalten dann für alle Personalnummern, die erstellte DEÜV-Meldung aus 01/2018.

Sollten Ihnen die Anregungen keinen Erfolg bringen, wenden Sie sich gerne über einen anderen Weg an uns, damit wir Ihren Sachverhalt klären können.

Freundliche Grüße

Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.06.2018 09:24:37 von Monique_Müller
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