Guten Morgen,
kann mir jemand verraten, welche Kontierung (SKR 03) bei der Erstattung des Förderbeitrags bAV vorzunehmen ist?
Die Kontierung von Ertragskonto und Forderungskonto habe ich nicht im Buchungs-ABC gefunden.
Hallo Frau Mück,
in der Standardkontenrahmenübersicht für "DATEV SKR03" (Link befindet sich im Datev-Dokument Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1070998) wird folgende Kontierung vorgeschlagen:
Ertragskonto 2709
Forderungskonto 1741
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Lubbe
Vielen Dank!
In diesem Zusammenhang möchte ich kurz darüber informieren,
dass ich heute mit der Soka Bau telefoniert habe in Sachen Förderung § 100 EstG.
Es ging mir darum, ob die Verträge bei der Soka Bau von gewerblichen Mitarbeitern über die zus. Rente ,d. h. ein zus. Vertrag zum Soka Bau Pflichtbeitrag, auch förderungsfähig ist.
Das wurde bejaht. Gleichzeitig teilte mir aber die Mitarbeiterin mit, dass die Soka Bau noch mit dem Arbeitsamt verhandelt, ob die Pflichtbeiträge an die Soka Bau, die monatlich anfallen, förderfähig sind.
Das ist noch nicht klar, wird aber von Datev Lodas bei Mitarbeitern , die dieses Jahr eingetreten sind, so langsam abgerechnet.
Das kann ja dann nicht sein, wenn noch nicht klar ist, ob es gefördert wird.
Ich hätte da gerne mal eine Stellungnahme der Datev dazu.
Oder habe ich etwas noch nicht richtig geschlüsselt ?
VG Michael Zoll
Hallo Herr Zoll,
im Dokument Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1001300 wird darauf verwiesen, dass die im Sozialkassenbeitrag enthaltenen ZVK-Beiträge förderfähig sind, da die Zusatzversorgungskassen wie Pensionskassen behandelt werden.
Die Förderung selbst kommt bei Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen in Betracht und wird erst automatisch in der Lohnsteuer-Anmeldung berücksichtigt, sobald der Mindestbeitrag von 240,00€ erreicht wird.
Wenn der Beitrag z.B. ab Januar 2018 schon berücksichtigt werden soll, befindet sich eine Anleitung zu den Einstellungen im o.a. Dokument unter Punkt 3.1 (Seite 3 ff).
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Lubbe