Hallo zusammen,
leider wurde es bei uns versäumt, das LODAS Update 11.63 rechtzeitig zu installieren, es steht uns also erst ab der Juni-Abrechnung zur Verfügung.
Da wir bereits seit Januar 2021 Mitarbeiter in Kurzarbeit haben, sind einige von der Neuregelung für das erhöhte Kug betroffen.
Was muss ich tun, damit die Leute rückwirkend ab April das erhöhte Kug bekommen? Reicht es, für April und Mai für die Betroffenen eine Nachberechnung mit 1/96 anzustoßen?
Viele Grüße
Sandra
Und auch Version 11.63 ist schon wieder veraltet 😉: Neues Service-Release: LODAS 11.66 steht bereit Ich würde daher erstmal LODAS up2date bringen und mich dann um die Frage kümmern 😇. Da ich keinen Lohn abrechne, kann eventuell Experte @Uwe_Lutz helfen?
Ich weiß, 11.66 ist installiert. Die Änderungen Kug kamen aber mit 11.63, daher hatte ich nur davon gesprochen.
@saleb schrieb:
Was muss ich tun, damit die Leute rückwirkend ab April das erhöhte Kug bekommen? Reicht es, für April und Mai für die Betroffenen eine Nachberechnung mit 1/96 anzustoßen?
Es muss dann vermtl. rückwirkend auch die entsprechende Schlüsselung für den Gewährungszeitraum in den Mandantendaten (im Bearbeitungsmonat April) erfasst werden. Die Abrechnungen (inkl. Auswertung 102) sollten auf jeden Fall als Probeabrechnung geprüft werden, ob die Abrechnungen korrekt sind.