Hallo zusammen,
wir haben eine Unterhaltspfändung für eine Mitarbeiter erhalten, in der ein monatlich zu verbleibender Nettolohn festgesetzt wurde. Soweit so gut. Jedoch ist dann noch etwas aufgeführt, womit ich nicht so zurecht komme - siehe Bild. (dies ist meine erste Unterhaltspfändung dieser Art )
Ich hoffe, Ihr könnt mir hier weiterhelfen. Vielen Dank.
Viele Grüße
Simone Zatti
Hallo Frau Zatti,
bitte klären Sie mit dem zuständigen Amtsgericht, welcher Betrag dem Schuldner monatlich verbleiben darf.
Ist ein bestimmter Teil des Nettoeinkommens absolut unpfändbar können Sie dies unter Personaldaten | Entlohnung | Pfändung im Register Allgemeine Angaben erfassen.
Gibt es einen bestimmten monatlichen Betrag, der gepfändet werden soll? Dies können Sie über das Feld fixer Abzugsbetrag steuern.
Weitere Hilfestellungen zur Erfassung einer Unterhaltspfändung finden Sie im Dokument Lohnpfändung (Beispiele für LODAS). Bitte beachten Sie hierbei Punkt 3.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Dietl,
vielen Dank. Ich werde dies abklären.
Viele Grüße, Simone Zatti