Hallo Newsgroup,
die Auswertungen 145-147 haben etwas mit der Unfallversicherung zu tun und werden im Dezember erstellt.
Meines Wissens nach, beinhaltet die DEÜV-Jahresmeldung (50) doch auch den Datenbaustein Unfallversicherung und wird im Januar vom System erstellt (sofern man nicht vorzieht).
Die NEUE UV-Jahresmeldung (92) wird dann auch erstellt.
Beide haben also etwas mit der Unfallversicherung/ Berufsgenossenschaft zu tun.
Im Januar 2016 mussten Arbeitnehmer, die in 2015 über mehrere Personalnummern abgerechnet wurden, mit einer DatevLösung zusammengeführt werden.
Welche Meldungen sind nun für was zuständig?
Welche Werte werden wann übermittelt.
Was muss im Dezember und im Januar kontrolliert werden damit alles richtig läuft?
Oder hat das eine mit dem anderen Garnichts zu tun.
Vielen Dank schon mal im Voraus für die Aufklärung!
Nico
Hallo Frau Nico,
mal versucht das kurz darzustellen:
Die Sozialversicherung hat versucht, die BG-Meldung durch den Datenbaustein "Unfallversicherung" in den Ab- und Jahresmeldungen (30er oder 50er Meldungen) zu ersetzen. Das hat alles nicht so wirklich geklappt. Daher ist dies aus den Ab- und Jahresmeldungen wieder rausgenommen worden.
Aus diesem Grunde wurde dann letztes Jahr die UV-Jahresmeldung (92er Meldung) eingeführt. Sobald diese "richtige" Werte liefert, sollen diese Meldungen die Entgeltnachweise für die Berufsgenossenschaften ersetzen. Auf Jahresangaben verzichte ich hier mal - gucken wir mal, wann das was wird. Auf Planungen wie schnell eine "Vereinfachung" im Lohnbereich durch elektronische Meldungen erfolgt, gebe ich mittlerweile nicht mehr viel.
Und solange es mit den UV-Jahresmeldungen noch nicht endgültig funktioniert, muss der Entgeltnachweis für die Berufsgenossenschaft noch zusätzlich abgegeben werden (Auswertungen 145-147). Diese Daten sollen dann irgendwann wegfallen, wenn die UV-Jahresmeldung zu richtigen Ergebnissen führt.
Kontrollieren sollten Sie alles mit/bei den Dezember-Abrechnungen, damit Korrekturen ggf. noch vor der Januar-Abrechnung erfolgen können.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Aaaahhhh Danke Herr Lutz,
dann warte ich die 145-147 im Dezember ab und guck was da eventuell noch geändert werden muss/kann? (Sollte natürlich nicht der Fall sein.)
Aber mit dem versenden des Januar-Lohns im Januar 2017 würde dann alles "richtiggestellt" und das ist dann OK.
Danke nochmal weil mir eben im Chat gesagt wurde es wären zwei verschiedene Dinge und da habe ich dann gar nichts mehr verstanden.
Grüße
Nico
Aber mit dem versenden des Januar-Lohns im Januar 2017 würde dann alles "richtiggestellt" und das ist dann OK.
Hallo Frau Nico,
gerade wenn der BG-Nachweis fehlerhaft ist, muss dies im Regelfall über eine Wiederabrechnung Dezember 2016 korrigiert werden. Eine Änderung "mit dem versenden des Januar-Lohns" stellt dies nicht für das alte Jahr richtig.
Hier sollten Sie die Unterlagen zum Jahreswechsel und zu den BG-Nachweisen genau beachten.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
nochmal Danke für Ihre verständlichen Antworten.
Darf ich nochmal in dem Zusammenhang etwas fragen, was sich unser Mandant wünscht.
Ich hab die Auswertung 145 Berufsgenossenschaftswerte Einzelaufstellung über den Auswertungsabruf erstellen lassen.
Gibt es aber vielleicht auch die Möglichkeit diese so zu erstellen, dass man jeden Monat
sieht? Also pro Mitarbeiter jeden Monat einzeln.
Grüße
Nico
Hallo Nico,
nein, die Möglichkeit gibt es nicht. Die Auswertung 145 wird automatisch mit der Dezember-Abrechnung als kumulierte Auswertung erstellt. Sie kann jedoch monatlich über die temporäre Auswertungssteuerung abgerufen werden.
Ich möchte an dieser Stelle noch Folgendes richtig stellen:
Im Dokument 1012830 - Meldeverfahren zur Unfallversicherung - Hintergrund finden Sie weitere Informationen.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Schauer,
ich habe bei einem Mandanten den Januar 2017 jetzt bereits mehrere Male abgerechnet, da es Differenzen bei der neuen Auswertung 147 zu der alten Auswertung 147 gab. Jetzt passt es. Aber auf der Auswertung 63 fehlen mir nun die MA, die in 2016 ausgeschieden sind. Bei der ersten Abrechnung waren sie aufgeführt. Sind die 92 er Meldungen für diese MA nun raus oder nicht?
Viele Grüße
Hallo,
die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in diesem Thread: UV-Meldung 92 - Ausgabe in Papierform
Meine Kollegin Sandra Rüdinger hat Ihnen hierzu am 24.01.2017 um 15:40 Uhr geantwortet.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG