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LODAS - Unbezahlter Urlaub über 4 Wochen und Austritt

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letzte Antwort am 15.07.2019 12:33:42 von rukorni
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k_pusch
Einsteiger
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Hallo Community,

ich habe hier einen "Spezialfall"...

Es wurde ein Abwicklungsvertrag zwischen AG und AN abgeschlossen, in dem der AN per 31.08.19 aus dem Unternehmen ausscheidet. Vom 01.07.-31.08.19 erhält er unbezahlten Urlaub. Im Juli somit keine Entgelt, im August erhält er Urlaubsabgeltung aus dem Vor- und laufenden Jahr sowie einen Bonus. Der AN ist freiwillig in der gesetzlichen KV versichert und weit über der BBG, bekommt also den AG Zuschuss KV/PV unten hinzu.

Der AN fängt zum 01.07.19 bei einem neuen AG an!! (hier liegt der KV aber noch keine Anmeldung vor)

Nach Rücksprache mit der Krankenkasse wurde mir folgendes mitgeteilt, dies war mir auch alles verständlich, muss nur programmtechnisch in LODAS umgesetzt werden:

Im Juli kein Entgelt(-anspruch) und somit auch keine Beiträge (!!) an die KV. Meldung zum 31.07 mit GdA 34 (folgt ja automatisch nach den 4 Wochen) und dem bis Juni erhaltenen SV-Entgelt. Die Abrechnung sollte laut KV komplett 0 sein (also auch keine Netto-Be/Abzüge!!)

Im Augst die Einmalzahlungen alles ohne Entgelt und Verbeitragung, da in 2018 und 2019 über der BBG, Abmeldung mit GdA 30. (das Problem stellt sich mir derzeit  noch nicht)

Mein (erstes) Problem ist die Abrechnung Juli und der AG-Zuschuss bzw. Gesamtbeitrag KV/PV, der mir - egal in welcher Schlüsselung - immer mit berechnet wird. Bzw. ich nicht sicher bin, ob meine jetzt gefundene Lösung die richtige ist:

Ich habe nun im Juli die Festbezüge gelöscht und in der Freiwilligen Versicherung bei den AG-Zuschüssen den Eintrag auf abweichende Eingabe mit 0,00 EUR hinterlegt. Ich erhalte keine Probeabrechnung (Fehlermeldung: es konnte keine Probeabrechnung erstellt werden/sonstige Gründe), in der Abrechnungsvorschau ist der Mitarbeiter mit aufgeführt, aber alles mit 0,00 EUR (soweit so gut). Eine DEÜV-Meldung ist (noch) nicht dabei, die erhalte ich dann doch erst mit der Augustabrechnung?

Was mir nicht ganz klar ist, warum er ab 01.07. nicht als Mehrfachbeschäftigter angemeldet werden soll (dies werde ich ggf. noch einmal bei der KV nachfragen)

Ich bin mir nicht sicher, ob meine Schlüsselungen so richtig sind?

Hat jemand schon einmal so einen Fall gehabt???

Ganz herzlichen Dank für Eure Hilfe und Tipps/Anregungen!

Karin Pusch

rukorni
Fortgeschrittener
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Hallo Frau Pusch,

das klingt alles ganz gut.

Haben Sie in den Fehlzeiten den unbezahlten Urlaub ab 01.07.19 hinterlegt? Wenn ja, sollte auch die Meldung 34 kommen.

Viele Grüße

Ruth Korn

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k_pusch
Einsteiger
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Hallo Frau Korn,

ja habe ich, sorry - ganz vergessen zu erwähnen!!

Danke für Ihre Rückmeldung!!

Mit Grüßen
Karin Pusch

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rukorni
Fortgeschrittener
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Hallo Frau Pusch,

dann würde ich so abrechnen.

Viele Grüße

Ruth Korn

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letzte Antwort am 15.07.2019 12:33:42 von rukorni
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