Hallo,
ich muss den Stammdatenabruf für 2020 stornieren. Hierzu habe ich den Abrechnungsmonat 12.2020 aufgerufen und den Stammdatenabruf storniert.
Wie kann ich erkennen, dass der Storno umgesetzt wurde? Eine Auswertung (423 etc.) habe ich nicht erhalten.
Ohne diesen Storno kann ich leider meine Jahresmeldung nicht über sv-net absetzen.
Dies muss ich machen weil ich einen neuen Mandant ab 08.2020 habe und die Vormonate 01.-07.2020 mit melden muss. Dies ist wohl leider über DATEV nicht möglich.
Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Hallo,
wenn der Lohnnachweis für das Meldejahr 2020 noch nicht übermittelt wurde, dann ist die Stornierung der Stammdaten erfolgreich durchgeführt worden.
Wurde der Lohnnachweis für das Meldejahr 2020 erfolgreich übermittelt, ist eine Stornierung für die UV-Stammdatenabfrage 2020 nicht mehr möglich.
Da bei Stornomeldungen keine Rückmeldung der Berufsgenossenschaft erfolgt, kann diese auch im Übernahmeprotokoll nicht abgebildet werden.