Hallo Herr Hecker,
Ihre Vermutung ist richtig. Der Stammdatenabruf muss mit der falschen PIN zunächst storniert werden.
In der nächsten Verarbeitung können Sie dann den Abruf mit der richtigen PIN vornehmen.
Die Anpassung des Dokumentenverweises im Rückmeldeprotokoll habe ich weitergegeben.
Dieses wird in Kürze angepasst. Vielen Dank für den Hinweis an dieser Stelle.
Freundliche Grüße aus Nürnberg
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Hallo Herr Hecker,
es gab eine Programmübergabe im Rechenzentrum. Sie können jetzt ohne vorherige Stornierung den Abruf mit der gültigen PIN vornehmen.
Zum Sachverhalt gibt es nun auch ein Info-Dokument 1046504 - Meldung aufgrund falscher Daten bei Abfrage der Stammdaten für die Unfallversicherung
Liebe Grüße aus Nürnberg
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Beitrag vom Nutzer gelöscht