Hallo zusammen,
wir haben einen Mandanten aus LODAS nach LODAS im Februar dieses Jahres von einer anderen Kanzlei übernommen. Uns ist nun aufgelfallen, dass für ausgetretene Mitarbeiter keine Lohnsteuerbescheinigungen und DEUV-Abmeldungen erstellt oder zumindest aus dem RZ rückübertragen werden. Hat jemand eine Idee, woran es liegen könnte? Die Auswertungen 19,20,61,65 sind angelegt, im Fehlerprotokoll findet sich hierzu kein Hinweis.
Wir können erkennen, dass in 2020 - bei der vorherigen Kanzlei - die entsperchenden Bescheinigungen bei Austritt von Mitarbeitern und auch zu Jahresende korrekt erstellt wurden, unter anderem auch für die betroffenen Mitarbeiter.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wurde der Mandant im Rahmen eines Mandantenübertrags von LODAS nach LODAS übernommen?
Wenn ja, sind für die Lohnsteuerbescheinigung bzw. die DEÜV Meldung keine Maßnahmen erforderlich. Bei einem Übertrag der Daten im DATEV-Rechenzentrum werden die erforderlichen Lohnkontowerte mit übernommen. Wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns, damit wir Ihren Sachverhalt genauer prüfen können.
Hallo Frau Frohmeyer,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ja, Mandant wurde im Rahmen eines Mandantenübertrags übernommen.
Wir haben uns nun an die DATEV Hotline gewandt und die Lösung gefunden.
Der Mandant hatte Arbeitnehmer Online aktiviert, jedoch fehlte der Haken unter
Auswertungssteuerung -> Zusatzeinstellungen -> Arbeitnehmer online -> Auswertung gemäß Auswertungssteuerung zusätzlich ausgeben