Hallo zusammen,
ich bin noch relativ neu in diesem Gebiet, da ich die Lohnabrechnung von meiner Kollegin übernommen habe.
Und zwar geht es um folgendes:
Wir arbeiten in der Regel nicht an Feiertagen, daher musste ich bislang noch keinen Feiertagszuschlag zahlen. Allerdings hatten wir jetzt im Juni an Fronleichnam zwei Mitarbeiter, die aufgrund einer Maschinenabnahme vor Ort sein mussten. Laut Haustarifvertrag zahlen wir bei der Arbeit an Feiertagen 150 %. Meine Frage daher, wie ich die Lohnart hierfür anlege. Laut meiner Internetrecherche sind für einen Feiertag nur 125 % steuerfrei. Lege ich dann die Lohnart 215 an und ändere den Schlüssel auf "Zuschlag 125 % frei" und eine weitere Lohnart mit "Zuschlag 25 % pflichtig" an?
Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Vielen lieben Dank vorab!!
Liebe Grüße
Christina
Hallo,
Lexinform Dok.-Nr.: 0906285
Punkt 5 sollte hier helfen
Hallo Christina,
eine Beschreibung, welche Stammdateneingaben für die Abrechnung von Feiertragszuschlägen notwendig sind, können Sie im Info-Dokument 9219428 "Sonntags-, Feirtags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge)" nachlesen.
In diesem Dokument finden Sie die relevanten Schlüsselungen in den Mandanten- und Personaldaten sowie Informationen über die erstmalige Abrechnung von SFN-Zuschlägen in LODAS.
Viele Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG