Hallo,
ich habe in 4/17 ein Lohnmandat aus einem Fremdsystem übernommen und
musste alles manuell erfassen.
Offensichtlich habe ich vergessen, in den Lohnkontowerten die SV-Beiträge
vorzutragen.
Die Lohnsteuerbescheinigungen 2017 sind daher leider diesbezüglich falsch
und der Fehler wurde jetzt erst bemerkt.
Gibt es eine Möglichkeit der Korrektur, Nachberechnung, etc. um korrekte
LSt-Bescheinigungen zu erhalten?
Bei 20 AN würde ich mir den Aufwand über Elster gerne ersparen....
Danke
Kerstin
Hallo Kerstin,
klären Sie bitte vorab mit dem Finanzamt ab, ob es rechtlich noch zulässig ist, dass für die Mitarbeiter eine neue Lohnsteuerbescheinigung 2017 erstellt wird.
Grundsätzlich ist die Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung im Vorjahr nur durch eine Nachberechnung mit dem Entstehungsprinzip möglich. Dieses kann nur abgerechnet werden, wenn im Jahr 2018 noch keine Nachberechnung ins Vorjahr mit dem Zuflussprinzip durchgeführt wurde.
Um die Vortragswerte zu erfassen, öffnen Sie in LODAS einen beliebigen Mitarbeiter und wählen Mitarbeiter / Vortragsmonate erstellen. Lassen Sie in diesem Zuge die Stammdaten für die Vormonate kopieren und hinterlegen Sie im Monat 01/2017 bzw. dem Eintrittsmonat der Mitarbeiter die Lohnkontenwerte unter Personaldaten / Lohnkonto Ergebniswerte in den entsprechenden Unterordnern.
Schlüsseln Sie im aktuellen Monat unter Mandantendaten / Steuer / Allgemeine Daten im Feld „Steuerliche Behandlung NB Vorjahr" den Eintrag „Entstehungsprinzip".
Durch die Änderung der Personalstammdaten im Jahr 2017 wird automatisch eine Nachberechnung angestoßen. Wenn die Voraussetzungen zur Neuerstellung der Lohnsteuerbescheinigung gegeben sind, erhalten Sie mit der nächsten Monatsabrechnung eine neue Bescheinigung, welche die vorgetragenen Werte enthält.
Liebe Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG