abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

LODAS Korrektur LSt-Bescheinigung 2017

1
letzte Antwort am 27.04.2018 09:36:36 von Vanessa_Mertel
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
lohnfee123
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
673 Mal angesehen

Hallo,

ich habe in 4/17 ein Lohnmandat aus einem Fremdsystem übernommen und

musste alles manuell erfassen.

Offensichtlich habe ich vergessen, in den Lohnkontowerten die SV-Beiträge

vorzutragen.

Die Lohnsteuerbescheinigungen 2017 sind daher leider diesbezüglich falsch

und der Fehler wurde jetzt erst bemerkt.

Gibt es eine Möglichkeit der Korrektur, Nachberechnung, etc. um korrekte

LSt-Bescheinigungen zu erhalten?

Bei 20 AN würde ich mir den Aufwand über Elster gerne ersparen....

Danke

Kerstin

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
277 Mal angesehen

Hallo Kerstin,

klären Sie bitte vorab mit dem Finanzamt ab, ob es rechtlich noch zulässig ist, dass für die Mitarbeiter eine neue Lohnsteuerbescheinigung 2017 erstellt wird.

Grundsätzlich ist die Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung im Vorjahr nur durch eine Nachberechnung mit dem Entstehungsprinzip möglich. Dieses kann nur abgerechnet werden, wenn im Jahr 2018 noch keine Nachberechnung ins Vorjahr mit dem Zuflussprinzip durchgeführt wurde.

Um die Vortragswerte zu erfassen, öffnen Sie in LODAS einen beliebigen Mitarbeiter und wählen Mitarbeiter / Vortragsmonate erstellen. Lassen Sie in diesem Zuge die Stammdaten für die Vormonate kopieren und hinterlegen Sie im Monat 01/2017 bzw. dem Eintrittsmonat der Mitarbeiter die Lohnkontenwerte unter Personaldaten / Lohnkonto Ergebniswerte in den entsprechenden Unterordnern.

Schlüsseln Sie im aktuellen Monat unter Mandantendaten / Steuer / Allgemeine Daten im Feld „Steuerliche Behandlung NB Vorjahr" den Eintrag „Entstehungsprinzip".

Durch die Änderung der Personalstammdaten im Jahr 2017 wird automatisch eine Nachberechnung angestoßen. Wenn die Voraussetzungen zur Neuerstellung der Lohnsteuerbescheinigung gegeben sind, erhalten Sie mit der nächsten Monatsabrechnung eine neue Bescheinigung, welche die vorgetragenen Werte enthält.

Liebe Grüße

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
1
letzte Antwort am 27.04.2018 09:36:36 von Vanessa_Mertel
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage