Hallo Community,
eine Arbeitnehmerin soll ihre Tochter zur REHA begleiten. Die RV sagte ihr, sie bekomme vom Arbeitgeber das Geld vorgestreckt und der AG bekommt es dann von der RV wieder.
Welches Ausfallkennzeichen rechne ich für diesen Zeitraum von 4 Wochen ab?
Mir fielen mehrere ins Auge: "Vollständige Freistellung zur Betreuung/Begleitung Pflegebedürftiger" oder "Kinderpflege mit Entgeltfortzahlung" oder "Übergangsgeld Kur"?
Der Mitarbeiterin wurde gesagt, sie müsse sich für den Zeitraum privat versichern.
Ich hatte so einen Fall noch nie und bin demzufolge etwas ratlos.
Vielen Dank vorab
Karsi
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So wie Ihnen das die Rentenversicherung "sagt" ist mir die Sache nicht geläufig.
In der Regel erhält die Mutter eine unbezahlte Freistellung - also Unterbrechung "Unbezahlter Urlaub" und das Entgelt wird entsprechend gekürzt.
Gegenüber dem Träger der Maßnahme (Rentenversicherung, Krankenkasse) kann dann ein Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls gestellt werden, wenn die Begleitung notwendig war.
Dieser Fall tritt häufig auf wenn kleinere Kinder stationär in Behandlung sind.
Ich nehme in solche Fällen die Fehlzeit "Kinderpflege ohne Krankengeld" (in Lohn und Gehalt den Kalenderschlüssel PO), da dann die Entgeltzahlung unterbrochen, aber keine Entgeltbescheinigung an die Krankenkasse gesendet wird.
Hallo Herr Hecker,
die Tochter ist in dem Fall die Patientin und die Mutter lediglich Begleitperson.
Ich fand die Aussage der RV schon grenzwertig, der Mutter zu sagen sie müsse sich für diese Zeit "privat" krankenversichern.
Also Unbezahlter Urlaub ohne Entgeltfortzahlung ? Aber versichert über die Krankenkasse ist sie trotzdem ? Was ist mit der familienversicherten Tochter?
LG Karsi
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Vielen Dank, ich gebe das an die Kollegin so weiter und werde das in der Abrechnung als unbezahlten Urlaub erfassen.