Hallo Community,
Ich weiß nicht, was ich machen soll:
Die Stammdaten für einen Mandanten hatte ich richtig - wie ich denke - abgerufen, ein Übernahmeprotokoll vom 10.01.2017 für das Mitgliedsjahr 2016 liegt vor. Am 12.01. erhalte ich ein Fehlerprotokoll von Datev "Aufgrund folgender Fehler kann keine DÜ erfolgen. Es müssen Änderungen vorgenommen werden" mit folgendem Inhalt (beide gültig für 12/2016):
UV-Stammdatenabfrage (DSAS): Ihre Abfrage der Stammdaten für die Mitgliedsnummer xxxxxxx und das Meldejahr 2016 wurde noch nicht verarbeitet. Bitte warten Sie nunächst auf eine Rückmeldung Ihres UV-Trägers.
UV-Stammdatenabfrage (DSAS): Ihre Abfrage der Stammdaten für die Mitgliedsnummer xxxxxxx und das Meldejahr 2017 wurde bereits erfolg reich verarbeitet. Eine erneute Abfrage mit diesen Daten ist nicht zulässig.
Am 16.01.2016 erhielt ich die Auswertungen 420 und 421 für 2016 mit richtigen Werten, allerdings ohne Vorgangs-ID und eine 424 über den erfolgten Stammdatenabruf. Dann passierte nichts mehr.
Am 18.01. habe ich eine erneute Stammdatenabfrage für beide Jahre gesendet.
Ein Übernahmeprotokoll für 01/2017 vom 19.01. zeigt mir richtige Daten.
Die Auswertung 423 gleichen Datums zeigt mir die erfolgreiche (mit Vorgangs-ID) Abfrage der Stammdaten für 2017 an. Die Auswertung 424 zeigt die Stammdatenabfrage und die Rückmeldung der Stammdaten für 2016, aber keinen elektronischen Lohnnachweis.
In einer Probeabrechnung habe ich eine Wiederholungsabrechnung für 01/2017 durchgeführt, keine Fehlermeldung, in einem anderen, ähnlich gelagerten Fall habe ich bereits eine Wiederholungsabrechnung für 01/2017 durchgeführt, ohne einen Lohnnachweis (Auswertung 422) zu erhalten.
Ein ziemliches Durcheinander, ich weiß
Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar!
E. Schächtele
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ich würde mal kontrollieren, ob im Monat 1/2016 alle notwendigen Angaben hinterlegt sind. In der Regel sind in dem Monat nicht alle Angaben vorhanden. Dann den Monat 1/2017 komplett nochmal neu abrechnen. Bei uns hat so funktioniert.
Danke, Frau Winters,
aber die Angaben sind in 01/2016 alle ordnungsgemäß hinterlegt, Betriebs-Nummern, PIN, Mitglieds-Nr. etc., alles da.
Deswegen weiß ich mir keinen Rat...
Hallo Frau Schächtele,
Sie haben keinen Handlungsbedarf:
Bei Mandanten, die automatisch abgerechnet werden, wurde der Digitale Lohnnachweis für 2016 bis 19.01.2017 nicht erzeugt. Stattdessen erhielten Sie die Auswertung 421. Mit der automatischen Februar-Abrechnung wird die fehlende Auswertung 422 erstellt und übermittelt, wenn die Stammdaten, wie in Ihrem Fall, vollständig sind.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen lieben Dank, Frau Schauer (Erleichterung.... )