Hallo,
die Aufenthaltsbescheinigung vom Krankenhaus einer AN geht bis 12.01., am selben Tag beginnt die Kur. Was geht bei der Eintragung in die Fehlzeiten vor?
(Krankenhaus= LFZG; Kur= Krankengeld)
Danke vorab.
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@Kerstin4 schrieb:Hallo,
die Aufenthaltsbescheinigung vom Krankenhaus einer AN geht bis 12.01., am selben Tag beginnt die Kur. Was geht bei der Eintragung in die Fehlzeiten vor?
(Krankenhaus= LFZG; Kur= Krankengeld)
Danke vorab.
Kur ist nicht gleich Krankengeld!
Wenn für die Kur eine entsprechende Bescheinigung vorliegt, liegt hier weiterhin Arbeitsunfähigkeit vor. Solange die 42 Tage Entgeltfortzahlung noch nicht erreicht sind, greift auch hier die Entgeltfortzahlung. Erst nach Überschreiten der 6-Wochen-Frist wird Krankengeld (o.ä.) gezahlt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dank 🙂