Hallo liebe Community,
mit der Probeabrechnung 12/17 kam nun folgender Hinweis:
Für die Mitgliedsnummer xxx der Mitgliedschaft xx findet keine Datenübermittlung des Lohnnachweises statt. Es liegen von der DGUV noch keine zurück gemeldeten Stammdaten für das Meldejahr 2017 vor. Wurde die Abfrage der Stammdaten zur Unfallversicherung noch nicht gestartet, führen Sie den Abruf durch. Wiederholen Sie nach erfolgreicher Rückmeldung der Stammdaten die Abrechnung.
Zu meinen Fragen:
- einen Abruf muss ich rückwirkend in 01/17 machen?
- zur Kontrolle steht mir dann die Auswertung 423 bereit?
- wie lange dauert die Rückmeldung?
Vielen Dank
Aileen Haßdenteufel
Hallo Frau Haßdenteufel,
Sie können den Abruf im aktuellen Bearbeitungsmonat über den Menüpunkt Mandant | Abruf Stammdaten Unfallversicherung für das Meldejahr 2017 vornehmen.
Die Rückmeldungen der DGUV sollte Ihnen nach ca. einem Verarbeitungslauf bereitstehen. Sie können die Werte mittels der Auswertung 423 oder dem Übertragungsprotokoll kontrollieren.
Mit der Abrechnung wird dann der Digitale Lohnnachweis erstellt.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG