Hallo,
ich bin zur Zeit im Beschäftigungsverbot und habe leider keinen Zugriff auf LEXINFORM...Meine Vertretung hat mich gerade angerufen und gemeint, dass vom AA ein Schreiben für einen MD bzgl KUG kam. Den Antrag habe ich Anfang des Jahres gestellt. In dem Schreiben geht es wohl darum, dass mit einem falschen Leistungssatz gerechnet wurde, weil der AN keinen KiFB mehr hat. Damals als das bei dem MD eingerichtet wurde war noch einer da. Was muss meine Kollegin jetzt machen bzw. welche Einstellung in LODAS vornehmen?
Hallo,
der Leistungssatz für KUG wird bei der Abrechnung mittels der Steuerangaben automatisch ermittelt. Wenn sich die Steuerdaten bzgl. des Kinderfreibetrages ändern, wird auch der KUG-Antrag neu erstellt.
Ausnahme:
Sie haben in den Personaldaten | Kurzarbeit im Feld Abweichender Leistungssatz eine Eingabe vorgenommen. In dem Fall ist die Korrektur im entsprechenden Bearbeitungsmonat manuell vorzunehmen.
Die Standardeinstellung für das Eingabefeld lautet „Leistungssatz lt. Steuerkarte".
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG