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LODAS - DEÜV-Sofortmeldung

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letzte Antwort am 08.12.2017 08:20:45 von heckerlein
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sebastian81
Einsteiger
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Nachricht 1 von 3
999 Mal angesehen

Hallo,

bei uns erfolgen momentan sämtliche DEÜV-Meldungen nur mit der Abrechnung der Gehälter einmal am Ende des Monats. Wenn ich jetzt in LODAS eine DEÜV-Sofort-Meldung absetze, gilt das nur für den einen Mitarbeiter, der gerade geöffnet ist und werden dort sämtliche Änderungen, die nach der  letzten Abrechnung eingetragen wurden weitergegeben. Es geht um einen Krankenkassenwechsel, der zum Oktober stattfand und nicht berücksichtigt wurde sowie eine EEL-Meldung wegen Erkrankung des Kindes.

Viele Grüße

Sebastian Gutknecht

icko
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
482 Mal angesehen

Hallo,

die Sofortmeldung ist nicht dazu gedacht "eine DEÜV Meldung sofort senden zu können", funktioniert nur bei Aufnahme der Beschäftigung und setzt auch keinen Wechsel um. Außerdem ist der betreffende Mandant ja anscheinend nicht Sofortmeldepflichtig ?!

Je nach Konstellation bietet sich eine Wiederholungsabrechnung der einzelnen Personen nicht an ?

Gruß

heckerlein
Fachmann
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Nachricht 3 von 3
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

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letzte Antwort am 08.12.2017 08:20:45 von heckerlein
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