Hallo,
bei uns erfolgen momentan sämtliche DEÜV-Meldungen nur mit der Abrechnung der Gehälter einmal am Ende des Monats. Wenn ich jetzt in LODAS eine DEÜV-Sofort-Meldung absetze, gilt das nur für den einen Mitarbeiter, der gerade geöffnet ist und werden dort sämtliche Änderungen, die nach der letzten Abrechnung eingetragen wurden weitergegeben. Es geht um einen Krankenkassenwechsel, der zum Oktober stattfand und nicht berücksichtigt wurde sowie eine EEL-Meldung wegen Erkrankung des Kindes.
Viele Grüße
Sebastian Gutknecht
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Hallo,
die Sofortmeldung ist nicht dazu gedacht "eine DEÜV Meldung sofort senden zu können", funktioniert nur bei Aufnahme der Beschäftigung und setzt auch keinen Wechsel um. Außerdem ist der betreffende Mandant ja anscheinend nicht Sofortmeldepflichtig ?!
Je nach Konstellation bietet sich eine Wiederholungsabrechnung der einzelnen Personen nicht an ?
Gruß
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