Lieber Herr Hecker,
es ist nachvollziehbar, dass Sie die übermittelten Anmeldungen, die vor der Erstabrechnung des Arbeitnehmers vorgenommen wurden, gerne auf einen Blick sehen möchten. Diese werden nach wie vor weiterhin ordnungsgemäß von DATEV an die Krankenkasse übermittelt. Was fehlt, ist lediglich der Andruck dieser Meldung auf der von Ihnen erwähnten Auswertung 63. Ich kann verstehen, dass dies nun unübersichtlicher ist und Ihnen dadurch ein Mehraufwand entsteht. Auch, dass Sie sich über die Aussage meiner Kollegin der „Kapazitätsengpässe" ärgern. Dennoch ist leider aktuell keine kurzfristige Berichtigung der Auswertung möglich. Bitte verstehen Sie mich an dieser Stelle nicht falsch, wir haben die Fehlfunktion festgestellt und werden diese auch wieder ändern.
Sie sind immer topaktuell und gut informiert, wenn es um die Änderungen im Jahreswechsel geht. Es ist schade, dass bei Ihnen der Eindruck entstanden ist, dass wir uns mit „spaßigen Umstellungen" beschäftigen. So sehen wir die Umstellung zur Unfallversicherung beispielsweise nicht als „unwichtig" an. Wir haben den Anspruch an uns, dass alle gesetzlichen Änderungen rechtzeitig für unsere Anwender in den Lohnprogrammen umgesetzt sind. Dies ist vermutlich auch in Ihrem Interesse.
Herr Hecker, ich weiß, dass Sie klare Ansagen bevorzugen. – Ich möchte Sie um etwas Geduld bitten und verspreche Ihnen, dass das Thema nach dem Jahreswechsel angegangen und nicht in Vergessenheit geraten wird.
Ich hoffe auf Ihre zukünftig wieder freundlichen Grüße.
Beste Grüße aus Nürnberg
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
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