Hallo, kann mir jemand sagen, ob das 13.Monatsgehalte im Bauhauptgewerbe auch im Osten gilt?
Danke schon mal vorab.
Lt. Datev Hanbuch: Bau + Tarifverträge Arbeitsrecht 2016 12. Auflage gilt der Tarfivertrag über das 13. Monatseinkomen vom 21.5.1997 i.d.F. vom 29.10.2003 nur in der BRD mit Aunshame des Beitrittsgebiets. Lt. Fussnote 420 wurde in den neuen Budnesnländern keine tarifvertragliche Regelung über ein 13. Monateinkommen getroffen.