Hallo Zusammen,
ich habe ein Problem im Baulohn.
Ein Mandant hat einen Mitarbeiter mit einem Festbezug eingestellt, kein Stundenlohn.
Der erarbeitet sich doch keinen Urlaubsanspruch, oder?
Das mit den Stunden LA400 erfasse ich jeden Monat.
Es gibt jetzt noch das Problem, dass er vom Vorarbeitgeber 17,5 Tag Urlaub hat, die er jetzt genommen hat.
Eigentlich sollten ja nur die Tage vom "alten" Arbeitgeber zusätzlich abgerechnet werden, und für den Rest ja nur Urlaubstage und kein zusätzliches Entgelt.
Grüße
Claus Küpper
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wenn es ich um einen gewerblichen Arbeitnehmer mit Festbezug im Baugewerbe handelt, erarbeitet sich dieser genauso einen Urlaubsanspruch wie ein Stundenlohnempfänger. Der Urlaub kann auch hier gegenüber der SOKA-Bau geltend gemacht werden.
Wenn bei einem Festbezugsempfänger Urlaub abgerechnet wird, ist der Festbezug entsprechend um die Urlaubsvergütung zu kürzen. Die Kürzung des Festbezugs erfolgt nicht automatisch und ist manuell vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG