Hallo zusammen,
Frohes Neues Jahr ersteinmal. 🙂
Nun zu meiner Frage: Ich bin LODAS und Lohnabrechnungs Neuanwender (seit einem Jahr) und seit einigen Monaten alleine für die Abrechnungen und das Personal zuständig. Mein Vorgänger der 30 Jahre im Unternehmen war und nun ausgeschieden ist, hat mir leider eine katastrophale Übergabe überlassen und nun stellt sich mir folgende Frage:
Gibt es eine allgemeine Vorgabe (wenn ja, wo finde ich diese) welche Auswertungen, Lohnunterlagen, Krankenkassenunterlagen monatlich gedruckt werden müssen.
Natürlich abgesehen von der Lohnabrechnung, Lohnsteuerbescheinigung etc.
Mein Vorgänger hat gefühlt über all die Jahre fast alles gedruckt, was ihm ausgeworfen wurde. Dies kommt mir unnötig vor.
Gibt es Erfahrungswerte, was sinnvoll ist in gedruckter Form nach wie vor beizubehalten etc?
Eine weitere Frage wäre:
In meinen Lodas Auswertungen finde ich alte Abrechnungen die bis ins Jahr 2002 zurück liegen. Also über 20 Jahre.
Dies scheint mir auch nicht mehr zeitgemäß. Wo kann ich diese Ablegen, sodass diese nicht ganz verschwinden?
Ist das überhaupt noch nötig? Macht es Sinn unseren ITler mal danach zu fragen?
Vielen lieben Dank
Liebe Grüße
Also Lodas Auswertungen werden bei uns üblicherweise nicht gelöscht. Die "fressen kein Heu". Sollte die Sortierung falsch sein (Neuestes unten) lässt sich dies umstellen (Neuestes oben). Gedruckt wird nichts weiter außer dass, was an MA ausgegeben wird. Alles andere kann jederzeit in den Auswertungen aufgerufen werden. Ansonsten haben wir in den Auswertungen alles mögliche, was man irgendwie mal brauchen könnte, angelegt.
Im Zuge der Digitalisierung geht hier ausnahmsweise schon mal alles digital. Bei Neumandaten Lohn starten wir gern mit dem Gesamtpaket: Auswertungen für AN via AN-Online; Auswertungen für die Unternehmen > alles verfügbar in Unternehmen-Online (wichtig: korrekte Einrichtung und Rechtekonfiguration) und bei uns in der Kanzlei alle wichtigen und zu prüfenden Auswertungen in LODAS-Auswertungen. Prüfer bekommen die notwendigen Unterlagen auch digital bereitgestellt und wenn die Auswertungen den Unternehmen nicht ausreichen sind wir gerade bei einer größeren Lohnabrechnung dabei, dass das Unternehmen die Datenanalyse Personalwirtschaft im Unternehmen vor Ort einsetzen sollte.
Wenn bei dem Zuständigkeitswechsel etwas DATEV-technisch im Unklaren geblieben sein sollte > unbedingt Weiterbildungsangebote der DATEV nutzen. Wenn es um strukturelle Sachverhalte geht > einmal eine Consultingberatung buchen! Das erspart dann hintenraus extrem viel Probleme!
05.01.2023
12:05
zuletzt bearbeitet am
05.01.2023
13:18
von
Monique_Müller
Hallo,
haben Sie Erfahrungen mit der korrekten Einrichtung und Rechtekonfiguration?
Ich rechne ab Januar diesen Jahres den Lohn zum ersten mal mit Lodas neu ab als Unternehmen. Arbeitnehmer online zugang ist mir nicht möglich, kommt Hinweis "Daten nicht anzeigbar" Prüfen sie Zugriffsrechte etc. Auf Nachfrage bei Datev kam die Antwort:
Sehr geehrte Frau Ziller,
das Attribut Hauptadministrator kann nur für Kanzleien hinterlegt werden.
Um die Personen unter Ihrer mandantengenutzten Beraternummer administrieren zu können, muss das Standort-Administrator-Recht beantragt werden.
Für die Person <Kathrin Ziller > haben wir das Standort-Administrator-Recht hinterlegt.
Wählen Sie bitte künftig das korrekte Attribut im Formular aus.
Wichtiger Hinweis: Mit der Freischaltung des Administrator-Rechts für eine Person werden alle Zugangsmedien dieser Person mit dem Administrator-Recht versehen.
Weitere Informationen zur Rechteverwaltung online finden Sie im Hilfe-Dokument Nr. 1071518
(http://www.datev.de/hilfe /1071518).
Bei Rückfragen beziehen Sie sich bitte auf den Kontakt XXXXXXX* vom 22.12.2022 zur Berater-Nr. XXXXXXX*.
Freundliche Grüße
DATEV eG
Vildan Meric
Leider kann ich nach wie vor nicht darauf zugreifen oder muss erst die Erstabrechnung laufen?
*Edit: Monique Müller, 05.01.2023 um 13:18 Uhr: Echtdaten entfernt