Liebe Community,
wir übernehmen ab Januar 2020 die Lohnabrechnungen eines Mandanten, welche davor über ein Fremdsystem abgerechnet wurden.
Bei der Neuanlage der Mitarbeiter, erhalte ich den beigefügten Hinweis.
Nun meine Frage: muss ich hier als Eintrittsdatum den 01.01.2020 eintragen? Oder das wirkliche Eintrittsdatum, nämlich den 01.06.2019?
Vielen Dank für die Unterstützung!
Hallo Sabrina,
da ist das tatsächliche Eintrittsdatum zu erfassen.
Liebe Grüße
Annett
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
Sehr gerne.