Hallo zusammen,
ich habe jetzt schon einige Beiträge zu meinen Thema in der Community durchgelesen. Allerdings bin ich mir immer noch relativ unsicher, ob ich richtig vorgehe.
Folgendes:
Ein Mitarbeiter ist zum 30.11.2019 aus dem Unternehmen ausgeschieden. Im Dezember konnte er vorm Arbeitsgericht eine Abfindung erwirken. Da ich den Dezember noch nicht abgerechnet habe, bin ich zunächst davon ausgegangen, dass ich einfach eine Wiederabrechnung auf den November anstoßen kann. In einem Beitrag hier in der Community war die Rede davon und in einem anderen davon, dass ich den Mitarbeiter aufgrund des Zuflussprinzips im Dezember über die ELSTAM an- und abmelden muss. Mit dem Mitarbeiter habe ich bereits gesprochen, er hat bislang noch keine neue Beschäftigung. Demnach müsste ich uns ja hier als Hauptarbeitgeber schlüsseln.
Könnt ihr mir sagen, wie ich nun vorgehen muss?
Vielen lieben Dank vorab für eure Hilfe!
Hallo,
die Abfindung können Sie entweder mit einer Wiederabrechnung für November 2019 oder mit der Abrechnung Dezember 2019 erfassen. Sowohl mit der Abrechnung November als auch Dezember erhalten Sie eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung für das Meldejahr 2019.
Im Dokument Abfindung (Beispiele für LODAS) erhalten Sie weitere Informationen.