Hallo zusammen,
darf ich die Übernachtungspauschale, die der AG dem AN zahlen möchte, zusammen mit den Verpflegungsmehraufwendungen in einer Summe buchen oder muss es dafür einen separaten Netto-Bezug geben?
Vorab herzlichen Dank,
viele Grüße
Annett Bahr
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Bahr,
wir empfehlen Ihnen die Übernachtungspauschale und den Verpflegungsmehraufwand mit zwei unterschiedlichen Netto-Bezügen auf der Abrechnung zu buchen.
Hintergrund hierfür ist der Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung.
Legen Sie für die Übernachtungspauschale einen eigenen Nettobezug zwischen 9000 und 9799 und geben Sie diesem eine passende Bezeichnung. Ein eigener Netto-Bezug kann verwendet werden, da dieser nicht im Lohnkonto sowie auf der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen ist.
Für die Abrechnung von steuerfreien Verpflegungszuschüssen den Netto-Bezug 9979 verwenden. Dieser wird im Lohnkonto sowie der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.
Diese und weitere Informationen finden Sie auch unter der Dokumentennummer 5303223 "Fahrtkosten / Verpflegungsmehraufwand / Übernachtungskosten (Beispiele für LODAS)" in unserer Info-Datenbank.
Viele Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Mertel,
haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort.
Viele Grüße
Annett Bahr