Hallo,
ich habe die LA Zulage 2030 kopiert und umbenannt in Sonderzuwendung monatlich 2034.
Bei 3 Mitarbeitern habe ich die LA für Februar genommen. Bei einem MA bekomme ich jetzt folgenden Hinweis:
Hinweis #LN17875
Werte in Höhe von 200,00 EUR wurden in den Bewegungsdaten eingegeben. Es kann nicht automatisch
ermittelt werden, ob diese Werte ungekürzt weitergewährte lfd. sv-pfl. Leistungen im Sinne des § 23c SGB IV
sind. Die restlichen weitergewährten sv-pfl. Leistungen in Höhe von -68,03 EUR konnten automatisch
berechnet werden.
» Wenn mindestens einer der Werte in den Bewegungsdaten eine ungekürzt weitergewährte lfd. sv-pfl.
Leistung ist, geben Sie diese Werte, addiert zu -68,03 EUR, in das entsprechende Feld unter Mitarbeiter |
Bewegungsdaten | Monatsstammdaten | Arbeitgeberleistungen bei Sozialleistungsbezug ein.
ST: L, SV: L, GB:J
Weiß jemand, warum die Meldung kommt? bzw. warum nur bei einem MA?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
befindet sich der Mitarbeitende in einer SVU?
Nebenher: Die Bezeichnung eines laufenden Bezuges als Sonderzuwendung ist gewollt?
Beste Grüße!
Guten Morgen,
der MA hatte in dem Monat 3 Tage PK Unterbrechung.
Ich möchte nur eine LA haben, die ich regelmäßig für zusätzliche Beträge für die MA die Nachtschicht machen.
Welche LA hätte ich denn dann besser kopieren sollen? Und wie hätte ich sie benennen können?
Noch kann ich alles ändern.
Hallo Roswitha,
der Hinweis #LN17875 steht m. E. im Zusammenhang mit der SVU.
Für eine typische Nachschichtzulage würde ich keine Kopie der Lohnart 2030 verwenden. Hier fehlen mir allerdings die Details; wie @t_r_ bereits in Ihrer zweiten Anfrage Sonderzuwendung monatlich erwähnte, ist die Lohnart auf die Erfüllung der an sie gesetzten Anforderungen hin zu überprüfen.
Beste Grüße!