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L&G Rückwirkende Änderung Urlaubsanspruch 2020

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letzte Antwort am 13.04.2021 08:39:28 von Nina_Schöneweis
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FannyHorn
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich möchte gerne rückwirkend den Resturlaubsanspruch einer ausgeschiedenen Mitarbeiterin (kündigte selbst  zum 15.01.2021) in der Dezemberabrechnung 2020 ausweisen.

Mittlerweile hatte sie noch Urlaub im Februar ausgezahlt bekommen. Meines Wissens nach kann ich nur einen Monat den Abrechnung zurücksetzten, korrekt?

 

Wie kann ich den Urlaubsanspruch in den Stammdaten ändern und eine neue Dezember Abrechnung ausdrucken bzw. kann ich die Urlaubsstatistik nur für einen Mitarbeiter mir nicht anzeigen lassen oder gehen nur alle Mitarbeiter?

 

Ich bin über ein schnelles Feedback dankbar. 

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
106 Mal angesehen

Hallo,


Sie haben nun keine Möglichkeit mehr eine neue Dezember Abrechnung zu erstellen. Beachten Sie hierzu auch den Beitrag Darstellung einer zu korrigierenden Abrechnung.

 

Die Urlaubsstatistik kann nachträglich nicht mehr "ausgeblendet" werden. Grundsätzlich können Sie den Urlaubsanspruch beim Mitarbeiter unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Urlaubsanspruch ändern.


Vielleicht hilft es Ihnen, wenn Sie noch eine aktuelle Brutto/Netto-Abrechnung erstellen.


Erfassen Sie hierfür den aktuellen Abrechnungsmonat unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum im Feld "Letzter abzurechnender Monat".


Damit Brutto/Netto-Abrechnungen ohne abgerechnete Werte erstellt werden, muss für diese Abrechnung beim Mandant unter Mandantendaten | Gestaltung gültig ab dem aktuellen Monat das Kontrollkästchen "Leere Brutto/Netto-Formulare aufbereiten" gesetzt sein.


Beim Mitarbeiter unter Stammdaten | Auswertungsdaten | Gestaltung können Sie für den aktuellen Monat einen einmaligen Hinweistext in der Registerkarte "Brutto/Netto - Einmaliger Hinweistext" erfassen. Dieser wird bei den Brutto-Lohnarten ausgewiesen.

 

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 13.04.2021 08:39:28 von Nina_Schöneweis
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