Guten Morgen!
Ich habe eine Pfändung eingegeben, es wurde auch alles "richtig" gerechnet.
Hinterher stellten wir fest, dass bei der Lohnart für Nachtzuschlag (Pflegedienst) bei Pfändung "normal pfändbar" angegeben war.
Ich habe das geändert, aber es erfolgt keine Nachberechnung/Berichtigung der Pfändungswerte für diesen Monat.
Wie muss man hier vorgehen, oder geht das gar nicht mehr?
Besten Dank im Voraus!
Viele Grüße
Hallo,
wurde die Lohnart für Nachtzuschlag rückwirkend von „normal pfändbar" auf „unpfändbar" geändert, sodass der zu pfändende Betrag geringer ausfallen sollte?
In dieser Konstellation erhalten Sie im Verarbeitungsprotokoll den Hinweis:
LN23927 „Durch geänderte Werte hat sich im Zuge einer Nachberechnung ein abweichendes Pfändungsnetto ergeben […] Die Überzahlung des Pfändungsbeschlusses wird in den Folgemonaten mit neu anfallenden Pfändungsbeträgen verrechnet […]"
Bitte prüfen Sie im Verarbeitungsprotokoll ob dieser Hinweis vorliegt.
Die vollständige Ermittlung des pfändbaren Betrages können Sie dem Berechnungsschema entnehmen.
Setzen Sie hierzu den Haken unter Pfändung im Menüpunkt Auswertungen | Berechnungsschemata | Berechnungsschema – Pfändung und klicken Sie anschließend auf den Button Anzeigen.
Viele Grüße
Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Morgen Frau Hauch,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ja genau, die Lohnart wurde rückwirkend geändert. Das Verarbeitungsprotokoll habe ich nicht gefunden. Die Änderung habe ich gleich gemacht, als ich den Anruf der Mitarbeiterin bekam. (Anfang August).
Wenn ich aber die Berechnungsschemata ansehe, sehe ich nicht, dass etwas geändert bzw. verrechnet wird.
Deshalb meine Frage.
Die Lohnart hat keine Historie wo ich auf 06/2018 zurückgehen kann.... ??
Viele Grüße
Guten Morgen,
da mein Lösungsvorschlag nicht zutrifft, empfehle ich Ihnen den direkten Kontakt zu uns, damit wir Ihre Daten prüfen können.
Viele Grüße
Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEV eG