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Kurzfristige Beschäftigung Ferienjob Dringend

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letzte Antwort am 29.07.2020 11:55:39 von rukorni
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sv_z1
Einsteiger
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Guten Tag zusammen.

Ich werden einen MA einstellen.  Er ist 15 Jahre alt, macht kurzfristig ein Ferienjob.

 

Meine Fragen:

 

1.Brauchen wir hier die SV-Nummer?  Können wir ohne Steuerklasse abrechnen? Falls ja, wir zahlen 25% Pauschlasteurer,  was zahlt dann der AN?

 

2. DATEV Erfassen: Arbeitnehmertyp 7?

Personenschlüssel 110?

 

3. Stundenlohn 12 Euro. 

 

Danke sehr im Voraus!

 

rukorni
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 4
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Guten Morgen,

 

die Anmeldung kann mit Geburtsdatum, -ort und -namen erfolgen. Die SV-Nummer wird dann vergeben falls der AN noch keine hat.

 

Der AN zahlt nichts. Aber eine Abrechnung mit Steuerklasse würde Sinn machen um die Pauschalsteuer zu sparen.

 

7  und 110 sind korrekt, Stundenlohn passt auch.

 

Ich würde noch eine Schulbescheinigung zu den Unterlagen nehmen, um im Rahmen der DRV-Prüfung die nicht Berufsmäßigkeit der Beschäftigung zu dokumentieren.

 

Ich hoffe das hilft.

 

Viele Grüße

 

Ruth

 

 

 

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sv_z1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
730 Mal angesehen

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

 

Steuerklasse muss bei ihm 1 angeben?

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rukorni
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 4
714 Mal angesehen

Für die Abrechnung würde ich die 1 nehmen, und mit der SteuerID noch den Elstam Abruf anstoßen.

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letzte Antwort am 29.07.2020 11:55:39 von rukorni
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