Hallo,
schade das es keine Berechnungsblätter zur Kurzarbeit gibt ( je Mitarbeiter). Dann wäre die Berechnung leichter nachvollziehbar.
Wenn ich vom SOLL-Entgelt und IST-Entgelt nach der amtlichen Tabelle die Leistungssätze berechne, habe ich Differenzen zur DATEV-Berechnung?
Die Datev-Berechnung (Umrechnung) vom Gehalt (35 Stunden) konnte ich nachvollziehen. Aber das Kurzarbeitergeld lt. Tabelle wäre 914,62 und Datev gibt nur 700,21 (Kind und Steuerklasse beachtet). Ein Tool im Internet berechnet mir auch auch 914,62! Woran kann die Kürzung liegen bei Datev? Ich habe noch eine Provision, aber diese Lohnart wurde als "Soll-Lohnart keine Berechnung" berücksichtigt!
Eine Anlage wäre wirklich super, auch der Mitarbeiter hätte dann eine Möglichkeit der Kontrolle!
Danke
Gruß
Sven
Habe gerade gelesen, es gibt wohl eine Auswertung....und wir haben genau die Berechnung in der 1. Gruppe...
"Sie ist nur bei "Abrechnung 1. Gruppe" nicht da, bei "Erstabrechnung komplett" ist alles schön."
tatsächlich mit "Erstabrechnung komplett" kommt eine Erläuterung zur Berechnung 😀. Warum nicht auch schon zur Abrechnung 1. Gruppe !
Naja, auf der Erläuterung konnte ich jetzt auch die Differenz erkennen. Die Provision wird beim Soll-Entgelt nicht berücksichtigt, aber beim Ist-Entgelt ist die Summe der Provision dabei! Ist das korrekt?
Gruß
Sven
Wenn ich die Provision als Soll-Entgelt (nur Betrag) berücksichtige sieht die Berechnung schon besser aus.
Das pauschalierte Netto Soll-Entgelt ist höher und beim Ist-Entgelt wird das Fixum gekürzt aber die Provision nicht.
Jetzt die Frage: Gehört eine Provision (xy € je Auftrag) zum SOLL-Entgelt?
Hallo,
ins Soll-Entgelt fließen in der Regel nur Lohnarten ein, die sv-rechtlich als laufender Bezug abgerechnet werden.
Im Dokument 1008704 - Kurzarbeitergeld (Kug) abrechnen in LODAS compact/classic/comfort finden Sie weitere Informationen.