Für meinen Mandante berechne ich Kurzarbeitergeld .
Bei einem Mitarbeiter mit Gehaltsbezug berechnet das System nur aus der Lohnart 2075 - Überstundenpaschale und nicht aus der Lohnart 2000 - Gehalt. Damit wird das Kurzarbeitergeld viel zu gering berechnet. Am den Mandantendaten kann es nicht liegen, die anderen Mitarbeiter der Abteilung werden korrekt abgerechnet.
ist der Arbeitnehmer unter Schnellerfassung / Organisation vielleicht als Stundenlöhner hinterlegt?
Danke, das dachte ich zunächst auch.
Es muss einen Zusammenhang mit mit der Lohnart in Verbindung mit diesem Mitarbeiter geben. geben. Ich habe versuchsweise die Lohnart 2000 gegen die Lohnart 2020 getauscht und schon wird die Kurzarbeit abgerechnet. Eine Erklärung dafür habe ich nicht gefunden.
Was ist da geschlüsselt? Bei Statistikauswertungen führt die "0" dazu, dass der AN als Stundenlöhner angesehen wird - hier vielleicht auch?
Hallo und vielen Dank für s mitdenken. Es war tatsächlich an einer Stelle an der ich es nicht vermutet hätte:
Bei Mitarbeiter-Stammdaten-Entlohnung-Bezüge/Abzüge war in diesem Fall die Lohnart 2000 hinterlegt. In dieser Zeile ist autmatisch unter Kürzung K/K hinterlegt. Dort war NK, also keine Kürzung hinterlegt. Deshalb hat es für diese Lohnart kein Kurzarbeitergeld berechnet.