Guten Morgen,
ein Mandant hat sich entschieden für einen Mitarbeiter nun doch Kurzarbeit zu beantragen und zwar am liebsten rückwirkend ab April oder Mai. Angezeigt ist die Kurzarbeit. Kann ich die bereits abgerechneten Monate mit einer Wiederabrechnung für die Personalnummer mit den ausgefallenen Stunden korrigieren? Es handelt sich hier um einen Gehaltsempfänger mit 50 % Ausfall und einer 40 Stunden Woche. Kann es zu Problemen mit der Agentur für Arbeit kommen wenn wir es rückwirkend abrechnen?
Und welche Eingaben muss ich für die Nachberechnung machen?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Gruß A. Dornfeld
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
die Anzeige der Kurzarbeit muss spätestens nach 3 Monaten erfolgen. Somit geht der April nicht mehr. Sie können die abgerechneten Monate nur mit einer Nachberechnung machen. Bewegungsdaten/ Erfassungstabelle/ Nachberechnung Standard. Eine Wiederabrechnung geht nur für den letzten Monat.
Es müssen die LA 410 (Kurzarbeit) und die LA 414 (Feiertag in Höhe KUG) verwendet werden.
Grüße
Carmen
Vielen Dank für die Antwort. Im Mai und Juni waren es jeweils 2 Feiertage zu je 8 Stunden. Dann sind es je 4 Stunden Gehaltszahlung und 4 Stunden Feiertag in Höhe Kug LA 414. Wäre das so korrekt?
Hallo,
wenn die AN nicht gearbeitet haben dann sind es je 8 Stunden LA 414. (Feiertage zahlt immer der AG und nicht die AfA).
Grüße Carmen
Ok danke, klar soweit. Der AN hat an den Tagen nicht gearbeitet.
Gruß André
ich glaube jetzt habe ich das richtig verstanden...
Jeden Tag hat der AN 4 Stunden gearbeitet und 4 Stunden Kurzarbeit?
Das würde bedeuten an den Feiertagen 4 Stunden Feiertag in Höhe KUG (414) und 4 Stunden Feiertag ( LA für Feiertag).
Sorry, dass hatte ich übersehen.
Grüße
Carmen
Klar danke. Hatte die Antwort auch auf 100% Ausfall bezogen. Also alles gut.
Vielen Dank nochmal für die Hilfe.
Gruß André