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Kurzarbeit in mehreren Betriebsabteilungen

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letzte Antwort am 26.01.2024 15:53:22 von Nina_Schöneweis
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crannetshauser125
Beginner
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Hallo zusammen,

 

wir werden in zwei Betriebsabteilungen Kurzarbeit anmelden müssen. Nun scheitere ich bei der Erfassung der Kurzarbeit in den Mandantendaten.

Hier gibt es den Punkt "Gesamtzahl der Beschäftigten". Als Hinweis in der Direkthilfe steht folgendes:

"Es sind alle Beschäftigten zu berücksichtigen, die an mindestens einem Tag in dem Monat mit Kurzarbeit im Betrieb arbeiten. Es zählen auch Beschäftigte, die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind."

 

Ist das tatsächlich vom gesamten Betrieb (inkl. Abteilungen dich nicht von Kurzarbeit betroffen sind) oder die Gesamtzahl der jeweiligen Betriebsabteilung? 
Ist dieses Feld die Grundlage für die Erfüllung von mind. 1/3 der Beschäftigten in Kurzarbeit?

 

Vielen Dank vorab für eure Hilfe.

Christina

 

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
36 Mal angesehen

Hallo,


wenn Kurzarbeitergeld pro Betriebsabteilung beantragt wird, erfassen Sie die "Gesamtzahl der Beschäftigen" der jeweiligen Betriebsabteilung.

 

Ja, das ist die Grundlage für die Erfüllung von mind. 1/3 der Beschäftigten in Kurzarbeit.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.01.2024 15:53:22 von Nina_Schöneweis
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